Künstliche Befruchtung

Kinderwunsch wird günstiger – IVF-Fonds wird ausgebaut

Die Bundesregierung baut den IVF-Fonds aus. Betroffene Paare sollen so bei den Kosten für eine künstliche Befruchtung entlastet werden.
Newsdesk Heute
18.07.2026, 14:07
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Paare mit unerfülltem Kinderwunsch sollen künftig finanziell entlastet werden. Die Bundesregierung erweitert den IVF-Fonds und senkt den Selbstbehalt für medizinisch notwendige In-vitro-Fertilisationen (IVF).

"Kinder sind etwas Schönes. Umso schmerzlicher ist es für Paare, wenn sich der eigene Kinderwunsch nicht gleich erfüllen lässt. Hier möchte ich Bewusstsein schaffen, welche Möglichkeiten für Hilfe es gibt, und auch einiges in Österreich weiterentwickeln", so Familienministerin Claudia Bauer (ÖVP)

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Künftig müssen betroffene Paare statt bisher 30 Prozent nur noch 25 Prozent der Behandlungskosten selbst tragen. "Konkret sind es im Schnitt 180 Euro, die wir Familien damit zusätzlich abnehmen, in Härtefällen deutlich mehr", erklärt Bauer.

Fonds kostet 1,6 Millionen Euro mehr

Durch die Senkung des Selbstbehalts entstehen laut Ministerium voraussichtlich Mehrausgaben von 1,6 Millionen Euro. Diese seien bereits im Familienlastenausgleichsfonds budgetiert. Eine IVF-Behandlung kostet in Österreich laut Ministerium zwischen 3.000 und 5.000 Euro.

Der IVF-Fonds wurde vor 26 Jahren eingerichtet, um ungewollt kinderlose Paare bei medizinisch notwendiger künstlicher Befruchtung zu unterstützen. Bei Vorliegen der nötigen Voraussetzungen werden 70 Prozent der Behandlungskosten übernommen.

Gefördert werden bis zu vier Behandlungsversuche. Im Durchschnitt benötigt eine Frau laut Ministerium 1,7 Versuche, um schwanger zu werden.

Gleichgeschlechtliche Paare haben Anspruch

Anspruch auf die Förderung haben auch gleichgeschlechtliche Paare. Voraussetzung ist eine medizinische Indikation – also eine Sterilität der Frau oder des Mannes – sowie, dass alle anderen Möglichkeiten zur Herbeiführung einer Schwangerschaft ausgeschöpft wurden.

Außerdem muss das Paar in einer aufrechten Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder eheähnlichen Lebensgemeinschaft leben. Für die Patientin gilt ein Höchstalter von 40 Jahren, für den Partner ein Höchstalter von 50 Jahren.

{title && {title} } red, {title && {title} } 18.07.2026, 14:07
Weitere Storys