Neue Runde vor Höchstrichtern

Kopftuchverbot startet – jetzt kommen neue Klagen

In einer Woche tritt das Kopftuchverbot an Schulen in Kraft. Dann wollen Betroffene erneut vor den Verfassungsgerichtshof ziehen.
Österreich Heute
01.09.2026, 17:15
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk

Der Countdown läuft: In einer Woche gilt an Österreichs Schulen das neue Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren. Schon bevor die Regelung tatsächlich greift, zeichnet sich bereits der nächste Rechtsstreit ab.

Laut "Heute"-Infos wird bereits die nächste Beschwerde vorbereitet, sie soll wohl von schulpflichtigen Mädchen eingebracht werden. Auch die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) steht hinter diesen Betroffenen. Sie wollen bald nach Inkrafttreten des Verbots den Verfassungsgerichtshof (VfGH) anrufen. Damit könnte das umstrittene Gesetz schon kurz nach seinem Start wieder bei den Höchstrichtern landen.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

"Die IGGÖ unterstützt Betroffene, die den Weg zum VfGH jetzt im September gehen wollen", bestätigt die Glaubensgemeinschaft gegenüber "Heute".

Entscheidender Unterschied beim neuen Anlauf

Dass die Beschwerden erst nach dem Start des Verbots eingebracht werden sollen, ist entscheidend. Denn ein erster Versuch von fünf Schülerinnen war im Frühling vor dem VfGH gescheitert – allerdings gab es damals keine inhaltliche Prüfung des Kopftuchverbots.

Die Mädchen im Alter zwischen neun und zwölf Jahren hatten gemeinsam mit ihren Eltern argumentiert, dass die neue Regelung mehrere Grundrechte verletze. Der VfGH wies ihre Anträge jedoch zurück.

Der Grund: Zum damaligen Zeitpunkt war das Gesetz noch nicht in Kraft. Die Schülerinnen waren deshalb rechtlich noch nicht unmittelbar vom Verbot betroffen, somit wurde das Gesetz nicht geprüft.

Erzähle uns deine Story!

Wurde dir eine Beihilfe gestrichen? Kannst du dir das Leben kaum mehr leisten? Ist dir gerade etwas besonders Trauriges, Witziges oder Erstaunliches geschehen? Bewegt dich ein anderes Thema? Bist du der Meinung, dass deine Geschichte erzählt werden sollte? Dann melde dich bei uns unter [email protected]. Denn deine Story ist uns wichtig!Mail an uns

Beschwerden könnten rasch folgen

Sobald das Kopftuchverbot gilt und Schülerinnen tatsächlich davon betroffen sind, stellt sich die rechtliche Ausgangslage anders dar. Auf die Frage, wann mit neuen Schritten zu rechnen ist, antwortet die IGGÖ gegenüber "Heute": "Das wird schon bald sein." Die Vermutung liegt nahe: Die Beschwerde könnte also pünktlich zum Schulstart eingebracht werden.

Das verbietet das neue Gesetz

Das Kopftuchverbot untersagt Schülerinnen unter 14 Jahren das Tragen eines Kopftuchs, das das Haupt nach islamischer Tradition verhüllt.

Wer gegen die Regelung verstößt, muss nicht sofort mit einer Strafe rechnen. Zunächst sind Gespräche mit der Schule vorgesehen. Erst bei weiteren Verstößen können Verwaltungsstrafen folgen.

Die IGGÖ lehnt das Verbot weiterhin ab. Es greife aus ihrer Sicht in die Religionsfreiheit ein und verletze die religiöse Neutralität des Staates.

Gleichzeitig betont die Glaubensgemeinschaft, dass sie auch einen Zwang zum Tragen eines Kopftuchs ablehne. "Weder familiärer oder gesellschaftlicher Druck noch staatliche Verbote sind aus unserer Sicht der richtige Weg."

{title && {title} } red, {title && {title} } 01.09.2026, 17:15