In sozialen Medien wird für Samstag in mehreren Städten Österreichs zu Protesten aufgerufen. Das Motto: "GenZ regelt". Die Wiener Polizei rüstet für die Halloween-Nacht groß auf und stellt klar: "Strafbare Handlungen werden konsequent verfolgt."
"Nicht mehr leise sein - wir müssen es so machen wie Frankreich", lautet die brisante Botschaft des Protestaufrufs. Wiens Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl spricht von "Mobilisierungsversuche für offenbar gewaltbereite, staatsgefährdende oder anders subversive Treffen oder Veranstaltungen". Angemeldet wurden entsprechende Versammlungen in Wien bislang nicht.
Wie die Wiener Polizei gegenüber "Heute" erklärt, überlässt die Exekutive für einen ruhigen Ablauf zu Halloween nichts dem Zufall. Mehrere Hunderte Polizisten werden in ganz Wien im Einsatz sein – sowohl uniformiert als auch zivil.
Mögliche Protestankündigungen oder gar Drohungen im Netz beobachtet die Polizei. Vereinzelte Aufrufe, die auf Straftaten oder sonstige Störungen der öffentlichen Ordnung abzielen könnten, sind der Polizei bekannt und Teil der Einsatzplanung.
Im Fokus ist den Beamten unter anderem die Verwendung von Pyrotechnik. Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände ab der Kategorie F2 ist gemäß Pyrotechnikgesetz im Ortsgebiet verboten. Darüber hinaus warnt die Polizei ausdrücklich vor dem Erwerb und der Einfuhr pyrotechnischer Gegenstände, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen oder keine ordnungsgemäße Kennzeichnung aufweisen.
Im Gespräch mit "Heute" stellt die Wiener Landespolizeidirektion klar:
„Halloween stellt keine rechtsfreie Zeit dar. Mutwillige Sachbeschädigungen, gefährliches Verhalten, Lärmerregung oder andere Verwaltungsübertretungen bzw. strafbare Handlungen werden auch an diesem Abend konsequent verwaltungs- oder strafrechtlich verfolgt.“Landespolizeidirektion Wien
Auch bei Verkleidungen sollte man vorsichtig sein, denn: Nach dem Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz ist es grundsätzlich verboten, an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden die Gesichtszüge derart zu verhüllen oder zu verbergen, dass sie nicht mehr erkennbar sind.
Das Gesetz sieht allerdings Ausnahmen vor, unter anderem bei künstlerischen, kulturellen oder traditionellen Veranstaltungen. Ob eine Verhüllung zulässig ist, ist daher jeweils anhand der konkreten Umstände zu beurteilen.
Die Wiener Polizei appelliert an alle Feiernden, Rücksicht auf andere zu nehmen und Halloween friedlich zu feiern. Wer eine Straftat beobachtet oder sich in einer Gefahrensituation befindet, sollte unverzüglich den Polizeinotruf 133 verständigen und sich nicht selbst in Gefahr bringen.