Ein Küchenhelfer aus dem Bezirk Mödling sollte seinen Arbeitsplatz verlieren. Doch bei der Beendigung des Dienstverhältnisses lief nicht alles rechtmäßig ab. Erst bot ihm sein Arbeitgeber eine einvernehmliche Auflösung an. Der Mann lehnte ab. Nur einen Tag später flatterte ihm die Kündigung mit Monatsende ins Haus.
Das Problem: Der Gastronomiebetrieb hatte dabei die gesetzlichen und kollektivvertraglichen Kündigungsfristen nicht eingehalten. Der betroffene Mitarbeiter wandte sich deshalb an die Arbeiterkammer Niederösterreich.
Die Experten der Arbeiterkammer prüften den Fall und stellten fest, dass dem Mann eine Kündigungsentschädigung zustand. Die AK forderte das ausstehende Geld beim Arbeitgeber ein.
Mit Erfolg: Nach der Intervention lenkte der Gastronomiebetrieb ein. Bis Ende Juni erhielt der Küchenhelfer insgesamt 2.590,17 Euro brutto, also 1.592,54 Euro netto, nachbezahlt.
AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser rät Beschäftigten, ihre Ansprüche bei der Beendigung eines Dienstverhältnisses genau prüfen zu lassen. "Immer wenn ein Dienstverhältnis aufgelöst wird, egal in welcher Form, ist eine Überprüfung durch die Arbeiterkammer empfehlenswert. Unsere Expertinnen und Experten kontrollieren die Ansprüche und Abrechnungen und stehen den Mitgliedern kompetent zur Seite", erklärt Wieser.
Der Fall zeigt: Auch wenn ein Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, muss er sich an die geltenden Fristen halten. Werden diese nicht eingehalten, kann dem betroffenen Arbeitnehmer eine finanzielle Entschädigung zustehen.