In der Affäre rund um den früheren ÖBAG-Chef Thomas Schmid, Kronzeuge der Korruptionsstaatsanwaltschaft, kommt neue Bewegung in ein zentrales Detail der Ermittlungen. Im Fokus steht erneut die Frage, ob der damalige Außenminister und spätere Kanzler Sebastian Kurz in den Jahren 2016 und 2017 überhaupt über ausreichend finanzielle Mittel verfügte, um politische Umfragen selbst zu finanzieren. Genau daran knüpfen viele Vorwürfe der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft an.
Jetzt legt Kurz in einer umfangreichen Stellungnahme nach und widerspricht der zentralen Annahme der Ermittler deutlich. Die These, wonach er über keine oder zu geringe Mittel verfügt habe, sei "nachweislich unzutreffend" und entbehre jeder belastbaren Grundlage, heißt es in dem Schreiben. Die WKStA geht in ihrer Argumentation davon aus, dass Kurz keine eigenen finanziellen Möglichkeiten hatte, um Studien und Umfragen zu beauftragen. Daraus leitet sie den Verdacht ab, dass Aufträge über das Finanzministerium abgewickelt worden sein könnten.
Kurz argumentiert dagegen, dass er in den fraglichen Jahren mehrere einflussreiche Funktionen innerhalb der ÖVP innehatte. So war er von 2009 bis 2017 Bundesobmann der Jungen ÖVP, zudem von 2009 bis 2016 Landesparteiobmann-Stellvertreter der Wiener ÖVP und ab September 2015 Präsident der Politischen Akademie der Partei. Mit diesen Rollen seien auch erhebliche Budgets verbunden gewesen. Laut den vorgelegten Zahlen verfügte die Junge ÖVP im Jahr 2016 über insgesamt 405.966,30 Euro, im Jahr 2017 sogar über 592.295,30 Euro.
Zusätzlich habe es Förderungen und Zuschüsse gegeben. Auch die Wiener ÖVP habe laut Rechenschaftsbericht über Einnahmen von 4.131.784,75 Euro im Jahr 2016 und 3.775.973,65 Euro im Jahr 2017 verfügt. Damit seien ausreichend Mittel vorhanden gewesen, um politische Arbeit wie Meinungsforschung zu finanzieren. Besonders ins Gewicht fällt laut Darstellung von Kurz die Politische Akademie der ÖVP. Diese erhielt im Jahr 2016 Fördermittel in Höhe von 2.387.661,00 Euro, im Jahr 2017 waren es 2.419.322,00 Euro.
Studien, Analysen und Umfragen zählen laut Darstellung zu den Kernaufgaben solcher Einrichtungen. Aus Sicht von Kurz zeigt sich daraus ein klares Bild: Es habe mehrere "Geldquellen" gegeben, aus denen politische Projekte finanziert werden konnten. Die Annahme, er habe keinen Zugang zu Ressourcen gehabt, sei daher nicht haltbar. Besonders brisant ist der Vorwurf, den Kurz indirekt gegen den Kronzeugen erhebt. Schmid habe sich bei Aussagen an einer "vorgegebenen Ausgangsthese" der WKStA orientiert und diese bewusst übernommen.
Er habe wider besseres Wissen eine falsche Darstellung bestätigt, so der Vorwurf. Der Hintergrund: Schmid strebt den Status eines Kronzeugen an. Laut Kurz könnte ein Eigeninteresse bestanden haben, sich mit den Ermittlern auf eine Linie zu bringen, um diesen Status zu sichern. Die Darstellung sei daher nicht unabhängig erfolgt. Bereits zuvor waren Zweifel an einzelnen Aussagen Schmids aufgekommen. Laut Unterlagen wurden gegen ihn am 13. April 2026 Ermittlungen wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage eingeleitet.
In einem anderen Verfahren hätten gleich fünf Zeugen unter Wahrheitspflicht seinen Angaben widersprochen. In mehreren Punkten musste Schmid Aussagen nachträglich relativieren. So ging es etwa um eine angebliche Gehaltserhöhung einer Mitarbeiterin im Jahr 2016, die sich als unzutreffend herausstellte. Tatsächlich erfolgte die Anpassung erst 2018 und im Rahmen gesetzlicher Regelungen. Auch bei anderen Themen – etwa im Zusammenhang mit der Kirche oder politischen Interventionen – kam es laut Aktenlage zu Korrekturen oder Widersprüchen.
In einzelnen Fällen wurden Verfahren eingestellt oder gar nicht erst weitergeführt. Diese Entwicklung ist rechtlich heikel, heißt es nun von Insidern. Laut Handbuch zur Kronzeugenregelung kann der Status entzogen werden, wenn Informationen sich als falsch erweisen oder keinen wesentlichen Beitrag leisten. Die WKStA hat sich zu den neuen Vorwürfen bisher nicht öffentlich geäußert, die Ermittlungen laufen indes weiter. Die Entscheidung darüber liegt letztlich bei den Gerichten.