Gemeinsam mit der Vogelschutzorganisation BirdLife möchte der Österreichische Tierschutzverein jetzt noch einmal ganz laut an der geplanten Verlängerung des Singvogelfangs im Salzkammergut Kritik üben. Die Argumente für weiterhin massives Leid der Wildvögel durch Fang, Transport und monatelange Käfighaltung gestalten sich nämlich als ordentlich haltlos für Tierliebhaber.
Die Behörde behauptet beispielsweise, dass etwa 500 "Vogelfänger" auch weiterhin tätig sein können, da die Vogelbestände stabil bleiben und dadurch nicht gefährdet würden. Zudem sei der Singvogelfang gesellschaftlich tief verankert und ein Symbol für regionale Identität und Gemeinschaft. Wie sehr die Vögel bei dieser veralteten Praktik beim Fang, beim Transport und der Gefangenschaft unter Stress gesetzt und eingeschränkt werden, ist offenbar nicht relevant.
„Die Argumentation, der Singvogelfang sei unproblematisch, solange die Bestände stabil bleiben, ist völlig unverständlich. Sie ignoriert das individuelle Leid und das grundlegende Recht dieser Wildtiere auf ein Leben in Freiheit“Alfons HargaßnerGeschäftsführer, ÖTV
Laut der Behörde würden Änderungen am traditionellen Singvogelfang das eingetragene immaterielle UNESCO-Kulturerbe beeinträchtigen. Deshalb hält sie die bestehende Ausnahmeregelung für rechtlich notwendig. Die bemerkenswerte Begründung: Sie diene nicht nur dem Erhalt einer lokalen Tradition, sondern dem Schutz des immateriellen Kulturerbes selbst.
Die UNESCO wiederum hat den Singvogelfang trotz der Tierschutzbedenken in ihre Liste aufgenommen, weil die Praxis behördlich nicht verboten ist – eine perfekte Argumentation, die sich im Kreis dreht.
Besonders kritisch ist auch die Aussage der Fürsprecher, dass eine zeitweise Haltung der Vögel in Volieren positive Auswirkungen auf die Population haben könne, denn immerhin hätten die Singvögel Schutz vor Kälte, Fressfeinden und niemals Hunger. Toll.
Der Österreichische Tierschutzverein und BirdLife Österreich sehen in der geplanten Novelle der OÖ. Artenschutzverordnung vor allem den Versuch, den traditionellen Singvogelfang langfristig rechtlich abzusichern und künftige Bewilligungsverfahren weniger angreifbar zu machen. Die Bewilligung für den Vogelfang soll in Zukunft bis zu sechs Jahre gültig sein und muss in der Zwischenzeit nicht an geänderte Rahmenbedingungen angepasst werden.
„Dass Ausnahmen von der Vogelschutzrichtlinie für viele Jahre im Voraus genehmigt werden können – unabhängig davon, ob sich die Bestände in dieser Zeit verschlechtern oder neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen – ist artenschutzrechtlich untragbar“Johann HoheneggerExperte für Naturschutzrecht, BirdLife Österreich
Der Österreichische Tierschutzverein ruft alle Tierfreunde dazu auf, sich mit einer
E-Mail an Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer gegen den Singvogelfang und die geplante Novelle der Oberösterreichischen Artenschutzverordnung auszusprechen. Jede Nachricht macht deutlich, dass Wildvögel in die Natur gehören und Tierleid keinen Platz im Namen der Tradition haben darf.
Beide Organisationen fordern eine umfassende Neubewertung der geplanten Verordnung auf Basis aktueller wissenschaftlicher und tierschutzrechtlicher Standards. Zudem müsse neben den Populationszahlen auch das Wohl der betroffenen Tiere stärker berücksichtigt werden. Tradition allein dürfe im 21. Jahrhundert kein unantastbares Argument mehr sein, um Tierleid und den Fang von Wildtieren zu rechtfertigen.