Ein 27-jähriger Kärntner hat es wieder getan – diesmal sogar hinter Schloss und Riegel: Am Landesgericht Klagenfurt wurde der Mann am Donnerstag erneut wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Der Fall sorgt für Kopfschütteln, denn seine betrügerischen Onlinegeschäfte führte er direkt aus der Justizanstalt Rottenstein weiter.
Der Angeklagte bot während seiner laufenden Strafe erneut Lego-Sets im Internet an, kassierte das Geld – lieferte aber nie. Vor Gericht gestand er die Taten, machte jedoch keine weiteren Angaben. Um seine Geschäfte weiterzuführen, hatte er sich ein Handy ins Gefängnis schmuggeln lassen, berichtet der "ORF".
Sieben Betroffene traten als Privatbeteiligte auf, ihre Ansprüche wurden vollständig anerkannt. Staatsanwältin Karin Schweiger beantragte zusätzlich, die vorzeitige Entlassung aus seiner ersten Haftstrafe zu widerrufen.
Richter Gerhard Pöllinger-Sorré verhängte schließlich die dreijährige unbedingte Haftstrafe. Als mildernd wertete er die vom Verteidiger angeführte Spielsucht, das Geständnis sowie die Anerkennung der Forderungen. Schwer ins Gewicht fiel hingegen der Rückfall während der laufenden Haft. "Das kann man als einigermaßen unverfroren ansehen", sagte Pöllinger-Sorré.
Die frühere bedingte Entlassung wurde nicht aufgehoben, jedoch die Probezeit von drei auf fünf Jahre verlängert. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil an – damit ist es rechtskräftig.