Wer in Deutschland mit einem LKW unterwegs ist, muss derzeit genau auf den Kalender und die Route achten. Denn auf vielen Autobahnen und Bundesstraßen gilt an Samstagen ein besonderes Sommerfahrverbot.
Betroffen sind Lastwagen über 7,5 Tonnen sowie LKW mit Anhänger. Das Verbot gilt von 7 bis 20 Uhr auf beliebten Reiserouten wie der A1, A3, A5, A7, A8 und A9 sowie auf einzelnen Bundesstraßen wie der B31 und B96.
Laut "chip.de" drohen bei Verstößen saftige Strafen: Für Fahrer werden Bußgelder fällig, für Fahrzeughalter können es bis zu 570 Euro werden. Bei einer Kontrolle kann die Weiterfahrt sogar bis zum Ende der Verbotszeit untersagt werden.
Nicht alle LKW sind von dem Verbot betroffen. Das deutsche Bundesverkehrsministerium sieht Ausnahmen vor: Erlaubt bleiben etwa Transporte leicht verderblicher Waren wie frische Milch, Fleisch, Fisch sowie Obst und Gemüse.
Auch Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeuge dürfen bei dringenden Einsätzen weiterfahren. Ausgenommen sind zudem bestimmte kombinierte Verkehre zwischen Straße, Schiene und Hafen.
Für Fahrer und Speditionen ist die Planung besonders wichtig: An einem Sommerwochenende können zwei Verbote nacheinander greifen. Am Samstag gilt auf vielen Reiserouten das Ferienfahrverbot, am Sonntag greift dann das allgemeine Sonn- und Feiertagsfahrverbot.
Wer erwischt wird, muss nicht nur mit dem Bußgeld rechnen. Wird ein LKW am Samstagmorgen kontrolliert, kann die Weiterfahrt bis 20 Uhr untersagt werden - das bedeutet unter Umständen einen Verlust von vielen Stunden.