Warnung vor Black-Friday-Falle

Minister geht gegen Fake-Rabatte bei Shein & Temu vor

Mit dem Black Friday startet die Schnäppchenjagd des Jahres. Doch nicht alle Angebote sind echt, Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer greift nun durch.
Heute Politik
27.11.2025, 18:45
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Es ist so weit – mit Freitag startet auch in Österreich der Black Friday und damit die größte Schnäppchenjagd im ganzen Jahr. Angebote gibt es aber nicht nur im Geschäft, sondern vor allem auch online zu ergattern.

Doch hier ist Vorsicht geboten, denn nicht jedes Angebot ist auch wirklich ein Rabatt. Vor allem chinesische Online-Händler werben am Black Friday mit Aktionen, die in Wirklichkeit keine sind.

"Regeln müssen für alle gelten"

Dem stellt sich nun Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer entgegen und betont gegenüber "Heute" klar: "Wettbewerb muss fair sein. Gerade rund um den Black Friday braucht es deshalb einen klaren Fokus auf jene Plattformen, bei denen irreführende Rabatte oder unklare Preisangaben vermutet werden".

Damit heimische Konsumenten nicht von ausländischen Anbietern getäuscht werden, wolle Hattmannsdorfer nun "ganz genau" auf die Regeln schauen. Denn "Regeln müssen für alle gelten – auch für Anbieter aus dem Ausland", so der Wirtschaftsminister.

Auftrag per Erlass: Strengere Kontrollen rund um Black Friday

Deshalb hat Hattmannsdorfer per Erlass das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) beauftragt, Preisangaben, Streichpreise und Rabatte auf großen Billig-Plattformen wie Shein und Temu verstärkt zu kontrollieren. Ziel sei es, rund um Black Friday dort genauer hinzusehen, wo der Verdacht auf irreführende Werbung oder falsche Preisangaben besteht.

Wo am häufigsten getrickst wird

Besonders heikel seien zudem Streichpreise und Rabattangaben, weil hier häufig manipuliert werde. Genau diese Fälle sollen nun gezielt und rasch aufgedeckt werden.

Typische Beispiele dafür sind unter anderem künstlich erhöhte Ausgangspreise, um hohe Rabatte vorzutäuschen; falsche oder überhöhte "-50 %" oder "-70 %"-Angaben; und auch Rabatte, die nicht vom echten Originalpreis (günstigster Preis der letzten 30 Tage) berechnet wurden.

Verstößt ein Unternehmen gegen die Vorschrift und verletzt wissentlich das Verbraucherinteresse, droht eine Strafe von bis zu 4 Prozent des jährlichen Jahresumsatzes.

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