Urlauber sollten sich vor Reiseantritt über die örtlichen Regelungen informieren.
IMAGO/Zoonar
Laut einer Online-Umfrage des ARBÖ ist das Auto nach wie vor das beliebteste Reisemittel der Österreicher. Rund 45 Prozent der Befragten planen, heuer mit dem eigenen Pkw in den Urlaub zu fahren – bevorzugt zu Reisezielen innerhalb Europas.
Besonders gefragt sind dabei unsere Nachbarländer: Deutschland, Italien und Kroatien führen wie schon in den Vorjahren das Ranking der beliebtesten Urlaubsländer an.
Doch Johann Kopinits, Leiter der Rechtsabteilung des ARBÖ, warnt: "Wer unangenehme Überraschungen wie Geldstrafen während oder nach der Reise vermeiden will, sollte beachten, dass viele gesetzliche Bestimmungen, die in Österreich gelten, im Ausland nicht anerkannt werden." Folgende Vorschriften werden im Ausland oft nicht akzeptiert:
Pickerl darf nicht überzogen sein
Während hierzulande die §57a-Begutachtung von Kraftfahrzeugen um bis zu vier Monate überzogen werden darf, ist diese Ausnahmeregelung in den meisten europäischen und außereuropäischen Ländern unbekannt – dort darf der Begutachtungszeitpunkt nicht überschritten werden.
Daher sollte vor Reiseantritt unbedingt überprüft werden, ob die Gültigkeit des "Pickerls" den gesamten Reisezeitraum abdeckt.
Weiße statt rote Kennzeichen
In Österreich sind die roten Kennzeichen für Rad- und Heckträger beliebt, da so das ständige Ummontieren der Kennzeichen entfällt. Die roten Kennzeichen sind im Ausland aber nicht anerkannt.
Daher sollte für die Urlaubsfahrt das weiße Kennzeichen des Fahrzeugs auf den Heckträger angebracht werden.
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Führerschein nur analog
Der digitale Führerschein und der digitale Zulassungsschein sind ausschließlich hierzulande zulässig und dienen nur bei uns als Nachweise für Verkehrskontrollen.
Im europäischen und außereuropäischen Ausland ist ausschließlich der analoge Papier- oder Scheckkarten-Führerschein als Fahrberechtigung und Zulassung gültig.
Code 111 gilt nicht überall
Mit dem im Führerschein eingetragenen "Code 111" ist man in Österreich berechtigt, Motorräder bis 125 ccm und einer Leistung von bis zu maximal 11 kW zu lenken.
Diese Fahrberechtigung wird im Ausland aber nur von einigen Ländern anerkannt: ➤ Italien: Gültigkeit ohne Einschränkung ➤ Lettland: Gültigkeit ohne Einschränkung ➤ Portugal: Gültigkeit ist ab einem Alter von 25 Jahren gegeben ➤ Tschechische Republik: Gültig nur für Fahrzeuge mit Automatikgetriebe ➤ Spanien: Gültig nach mindestens 3-jährigem Besitz der Lenkberechtigungsklasse B
Ausbildungsfahrten im Rahmen der L17-Führerscheinausbildung müssen bei uns absolviert werden. Daher wird die Urlaubsfahrt ins Ausland nur bis zur österreichischen Grenze als Ausbildungsfahrt anerkannt.
Auch nach Beendigung der Ausbildung ist die Nutzung des Führerscheins im Ausland eingeschränkt: Außerhalb von Österreich wird die L17-Lenkberechtigung bis zum 18. Geburtstag nur in Deutschland, dem Vereinigten Königreich und Dänemark anerkannt.
Mopedführerschein ist besonders
Der Führerschein der Klasse AM (Mopedführerschein) gilt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Österreich und in Deutschland. In allen anderen Staaten beträgt das Mindestalter für das Lenken von Mopeds und Mopedautos 16 Jahre.
Der ARBÖ rät, sich vor Reiseantritt über die örtlichen Regelungen zu informieren, damit es zu keinen unliebsamen Überraschungen kommt.
"Gerade in den sehr beliebten südlichen Urlaubsländern wie Kroatien, Slowenien oder Italien werden Verkehrsstrafen oft rigoros geahndet, oftmals auch erst Monate oder sogar Jahre später. Daher sollten Touristen auf geltende Rechtsvorschriften im jeweiligen Urlaubsland achten und im Vorfeld informieren. Darüber hinaus haben viele Länder auch spezielle Mitführpflichten, wie zum Beispiel Feuerlöscher oder Ersatzlampen", schließt Kopinits ab.
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