Der Bundesrat gab am Donnerstag grünes Licht für das entsprechende Anti-Mogelpackungs-Gesetz. Die letzte parlamentarische Hürde ist damit genommen.
"Achtung: Weniger Inhalt – höherer Preis" könnte der Hinweis lauten, den Unternehmen des stationären Lebensmittel- und Drogerieeinzelhandels ab April – vorerst befristet bis Mitte 2030 – am Produkt, am Regal oder in unmittelbarer Umgebung anbringen müssen, wenn die Ware von "Shrinkflation" betroffen ist.
Das Anti-Mogelpackungs-Gesetz, das den Bundesrat mehrheitlich passierte, gibt vor, dass die Kennzeichnung für 60 Tage erfolgen muss. Umfasst sind Unternehmen mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmeter bzw. mehr als fünf Filialen.
Mogelpackungen seien eine "Preiserhöhung durch die Hintertür" und die Regierung schiebe dem nun einen Riegel vor, sagte VP-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner. Sie sprach von einer praktikablen Lösung mit Ausnahmen für kleine Kaufleute.
Für die ÖVP ist das Gesetz eine weitere Maßnahme, um die Inflation zu dämpfen. Es gehe um Markttransparenz und um Fairness für Konsumenten.
Konsumentenschutz dürfe nicht davon abhängen, wie viel Zeit jemand habe, um "Detektivarbeit im Supermarkt" zu betreiben und herauszufinden, welcher Packungsinhalt geschrumpft sei, hielt dazu Verena Schweiger (SPÖ/W) fest. Es brauche daher eine klare Kennzeichnung für die vielen Produkte, die von "Shrinkflation" betroffen sind.
Transparenz sei zwar wichtig, sagte Günter Pröller (FPÖ/OÖ), das Gesetz bedeute aber an einen großen organisatorischen Mehraufwand für den Handel. Aus seiner Sicht werde das dazu führen, dass die Preise wieder steigen werden. Mogelpackungen würden außerdem nicht im Handel entstehen, sondern in der Produktion. Die Strafen würden also die falschen treffen, so Pröller. Wie Peter Samt (FPÖ/St) plädierte er für Eigenverantwortung der Konsumenten.
Simone Jagl (Grüne/NÖ) hingegen äußerte ihre Zustimmung zum Gesetz, weil dieses mehr Transparenz schaffe. Sie sah aber mehrere Lücken. Insbesondere kritisierte sie, dass nicht alle Geschäfte umfasst seien, die verpackte Produkte verkaufen, etwa auch Baumärkte oder Trafiken.
Auch, dass die Kennzeichnungspflicht nur für Produkte mit mehr als 20 Gramm bzw. 20 Millilitern Inhalt gilt, sei eine Lücke. So seien etwa Gewürze oder Tee nicht umfasst. Zudem habe die Regierung die sogenannte "Skimpflation", also die Senkung der Qualität der Zutaten, nicht berücksichtigt, kritisierte Jagl.
In Kraft treten können auch Änderungen im Lebensmittelbewirtschaftsgesetz für eine bessere Krisenvorsorge (einhellige Zustimmung), die Ratifizierung eines UN-Übereinkommens zum Schutz der Hochsee sowie eine kleine Sozialversicherungsnovelle.
In Letzterer wird unter anderem festgeschrieben, dass Geldbußen, die gegen Mitglieder eines Verwaltungskörpers verhängt werden, künftig vom betreffenden Sozialversicherungsträger zu tragen sind. Bei Vorsatz bzw. grob fahrlässigem Handeln ist allerdings ein Regress möglich.
Keine Mehrheit gab es für einen im Zuge der Debatte eingebrachten Entschließungsantrag der FPÖ, mit dem sie forderten, dass im Verwaltungsrat der Agrarmarkt Austria (AMA) künftig Mitglieder aller fünf Parlamentsparteien vertreten sein sollen.