Niederösterreich

Nach Spitalsskandal sind Direktoren wieder im Dienst

Beide freigestellten Direktoren des Spitals Krems sind wieder im Dienst. Rund um die Causa des verurteilten "Grapscher"-Arztes wurden sie suspendiert.

Tanja Horaczek
Das Spital in Krems: Hier arbeitete der Arzt 1,5 Jahre.
Das Spital in Krems: Hier arbeitete der Arzt 1,5 Jahre.
Daniel Schreiner

Der Fall rund um einen ehemaligen Feuerwehrarzt, Ex-Floriani-Jugendleiter und AKH-Mediziner hatte für Schlagzeilen gesorgt. Vor allem, weil der Mittdreißiger, als das Ermittlungsverfahren noch im Laufen war, als Oberarzt in der Anästhesie im Spital Krems begann - mehr dazu hier.

Abschlussbericht präsentiert

Nach Bekanntwerden des Falles - mehr dazu hier -  wurde das Dienstverhältnis mit dem Mediziner von der Landesgesundheitsagentur (LGA) beendet. Weiters wurden der ärztliche Direktor sowie der kaufmännische Direktor des Kremser Spitals suspendiert. Eine Untersuchungskommission in der Causa "Verurteilter Spitalsarzt Krems" startete - mehr dazu hier. Jetzt legte die vom Vorstand der NÖ LGA eingesetzte Ermittlungskommission ihren Abschlussbericht vor.

Funktion mit sofortiger Wirkung ausüben

Dieser wurde eingehend auf mögliche Optimierungspotentiale sowie dienstrechtliche Handlungsnotwendigkeiten geprüft. "Klar ist, dass nicht alles optimal verlaufen ist. Dies wurde mit den Betroffenen eingehend besprochen und somit sichergestellt, dass aus den Vorfällen gelernt wurde und in Zukunft besser damit umgegangen wird. Mit Ausnahme dieser Causa haben die erfahrenen Führungskräfte im Laufe ihrer Tätigkeit sehr gute Arbeit für das Universitätsklinikum Krems im Sinne der Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geleistet. Deshalb können sie mit sofortiger Wirkung ihrer Funktionen auch wieder ausüben", teilt eine Sprecherin der LGA am Freitag mit.

Diese Konsequenzen wurden für alle 27 Kliniken und 50 Pflege- und Betreuungszentren gezogen:

Die LGA-weiten Schulungsprogramme und Instrumente zur Führungskräfteentwicklung werden sensibilisiert, in dem gemäß Dienstrecht gute und leicht verständliche Anleitungen festlegen werden, wie in Zukunft in vergleichbaren Fällen vorzugehen ist.

Es werden zudem anonyme Postfächer bzw. Hotlines eingerichtet, die eine Weitergabe von Informationen erleichtern sollen.

Es ist uns zudem wichtig, Gespräche mit der Österreichischen Ärztekammer sowie der Gerichtsbarkeit zu suchen, damit in Zukunft die gesetzlich vorgesehene Informationsweitergabe eingehalten wird.

"Missbrauch hat hier keinen Platz"

"Für uns als NÖ LGA ist es unabdingbar, in unseren sensiblen, medizinischen Bereichen ein abgesichertes Arbeitsumfeld für alle Mitarbeiter zu schaffen, welches ihnen die Ausführung ihrer so verantwortungsvollen Aufgaben uneingeschränkt ermöglicht. Daher haben Missbrauch, sexuelle Belästigung oder irgendeine Form von Diskriminierung – egal in welcher Form - bei uns keinen Platz", erklärt die Sprecherin weiter.

Von Seiten der Privatuni, wo der verurteilte Mediziner ebenfalls tätig war, war offensichtlich indes keine nennenswerte Aufarbeitungsarbeit im Gang.

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    Das Spital in Krems
    Das Spital in Krems
    Daniel Schreiner

    Rückblick: Wie berichtet war im Jänner 2021 der Missbrauchsverdacht gegen den Ex-Feuerwehrarzt, Ex-AKH-Arzt und Ex-Jugendleiter aufgetaucht. "Heute" hatte damals (am 15. Jänner 2021) als erstes Medium darüber berichtet - mehr dazu hier. Das AKH Wien und der beschuldigte Arzt gingen fortan getrennte Wege, der Mediziner heuerte mit Erfolg im Spital Krems als Oberarzt auf der Anästhesie an. Mit 1. März 2021 trat er in Krems seinen Dienst an und lehrte zusätzlich an einer Privatuni junge Studentinnen.

    Im Dezember 2021 musste der Doktor in Korneuburg auf die Anklagebank. Dabei legte der Mittdreißiger ein Geständnis ab, wurde wegen sexuellen Missbrauchs Unmündiger und wehrloser Personen zu drei Jahren Haft verurteilt - mehr dazu hier. Aber der Anwalt des Arztes legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein, das Urteil war somit nicht rechtskräftig, der Arzt hatte weiterhin eine weiße Weste und es galt weiterhin die Unschuldsvermutung.