Er könnte sich Häfn ersparen

Neue Haftstrafe! Warum Benko trotzdem hoffen darf

René Benko könnte von der langen Verfahrensdauer profitieren. Jeder Tag mit Fußfessel wird ihm auf eine mögliche Haftstrafe angerechnet.
06.11.2026, 20:38
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk

Für René Benko könnte sich das Warten auf die nächsten Gerichtsentscheidungen auszahlen. Der gefallene Signa-Gründer sitzt derzeit mit Fußfessel in seiner Innsbrucker Wohnung – und bekommt jeden Tag auf eine mögliche Haftstrafe angerechnet.

Am Donnerstag fasste der 49-Jährige weitere zwei Jahre Haft als Zusatzstrafe aus. Insgesamt kommt Benko damit auf viereinhalb Jahre, wobei das jüngste Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Nun muss sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit dem Fall befassen.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Haftstrafe läuft auch daheim weiter

Seit 28. September 2026 befindet sich Benko mit Fußfessel in Untersuchungshaft. Richter Norbert Hofer stellte bei der Urteilsverkündung klar: "Die Vorhaft seit 28. September 2026 wird auf die Strafe angerechnet".

Für den Tiroler könnte das entscheidend werden. Mehr als ein Dutzend Verfahrensstränge sind noch offen, weitere Entscheidungen dürften Monate dauern. Diese Zeit verbringt Benko derzeit in seiner 60 Quadratmeter großen Wohnung. Von 1.863 U-Häftlingen befinden sich lediglich zwei im elektronisch überwachten Hausarrest.

Kommt Benko um das Gefängnis herum?

Laut "Krone" könnte Benko bei einer rechtskräftigen Gesamtstrafe von viereinhalb Jahren nach drei Jahren vorzeitig entlassen werden. Die letzten beiden Jahre können nach der jüngsten Gesetzesreform unter bestimmten Voraussetzungen mit Fußfessel verbracht werden.

Da Benko bereits rund 21 Monate Haftzeit angesammelt hat, könnte er bei Rechtskraft sofort einen entsprechenden Antrag stellen.

"Wird die Zeit der U-Haft auf eine Strafe angerechnet, gilt dies auch für die Zeit des elektronisch überwachten Hausarrests", erklärt Strafrechtsexperte Robert Kert gegenüber der "Krone".

Ob Benko tatsächlich weiter daheim bleiben darf, ist allerdings offen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat die Bewilligung der Fußfessel-U-Haft angefochten. Das Oberlandesgericht Innsbruck will noch im November darüber entscheiden.

red, 06.11.2026, 20:38
Weitere Storys