Schon ab Herbst 2027

Nur 3 Jahre Unterstufe – nächster Wiederkehr-Vorstoß

Bildungsminister Christoph Wiederkehr plant nicht nur Reformen in der Volksschule, auch in der AHS soll es bald eine große Änderung für manche geben.
12.10.2026, 11:25
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Kinder sollen künftig zwei Jahre länger gemeinsam in der Volksschule lernen. Bildungsminister Christoph Wiederkehr (Neos) startet dazu im nächsten Schuljahr einen Schulversuch mit einer sechsjährigen Volksschule. "Heute" berichtete ausführlich.

"Kinder brauchen Zeit, damit sich ihre Stärken und Talente entfalten. Heute entscheidet sich ihr Bildungsweg bereits in der vierten Klasse Volksschule – in einem Alter, in dem sich Interessen, Fähigkeiten und Persönlichkeit noch stark entwickeln. Die sechsjährige Volksschule gibt Kindern zwei Jahre mehr Zeit, ihre Stärken zu entfalten, Grundkompetenzen zu festigen und selbstbewusst ihren Weg zu finden", begründet er dieses Pilotprojekt.

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Diese AHS-Änderung kommt

Doch Wiederkehr will nicht nur an der Stellschraube Volksschule drehen. So plant er bereits ab kommenden Jahr eine gravierende Änderung im AHS-Bereich für einige Schülerinnen und Schüler. Konkret könnte sich der Schulalltag für besonders begabte Kinder und Jugendliche schon bald grundlegend ändern.

Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) plant eine neue AHS-Sonderform für Hochbegabte. Dort sollen Schüler die Unterstufe in nur drei statt vier Jahren absolvieren können. Möglich sein soll das bereits ab Herbst 2027.

Gesetzesbegutachtung läuft

Bisher gab es entsprechende Angebote nur im Rahmen von Schulversuchen. Nun will Wiederkehr die spezielle Schulform dauerhaft im österreichischen Bildungssystem verankern. Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt bereits vor, die Begutachtungsfrist läuft bis zum 4. November.

Der entsprechende Gesetzesentwurf sieht vor, dass bis 2030 insgesamt vier AHS-Standorte mit Klassen für Hochbegabte entstehen sollen. Eigene Schulen sollen dafür allerdings nicht gegründet werden. Stattdessen sollen bestehende Gymnasien spezielle Klassen für besonders leistungsstarke Schüler anbieten können.

Trotz des beschleunigten Unterrichts bleibt das Ziel dasselbe: Am Ende steht die reguläre Matura eines Gymnasiums oder Realgymnasiums.

Sitzenbleiben nur in Ausnahmefällen

Eine Besonderheit gibt es bei der Klassenwiederholung. Wer die hohen Anforderungen nicht schafft, kann in der Sonderform grundsätzlich nicht einfach ein Schuljahr wiederholen.

Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen vorgesehen, etwa bei einer schweren Erkrankung, einem Unfall oder höherer Gewalt.

mrr, Akt. 12.10.2026, 11:29, 12.10.2026, 11:25
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