Für viele Versicherte in Österreich wird es künftig deutlich teurer. Grund dafür ist eine Änderung der Satzung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), durch die Selbstbehalte erhöht und Leistungen eingeschränkt wurden – teilweise gelten die Neuerungen bereits seit März. Besonders Familien und ältere Menschen könnten davon betroffen sein.
Mit den Anpassungen spart die ÖGK laut einem Bericht der "Krone" jährlich rund 34 Millionen Euro an Beitragsgeldern ein. Das Geld solle "gezielt für medizinisch notwendige Leistungen" eingesetzt werden, erklärte die Kasse. Informationen zu den Änderungen sind mittlerweile auch auf der Website der ÖGK zu finden.
Deutlich spürbar sind die höheren Kosten etwa beim Zahnersatz. Der Selbstbehalt steigt von 25 auf 30 Prozent. Eine totale Kunststoff-Prothese kostet laut Zahnärztekammer 1098 Euro. Bisher mussten Patienten dafür 274,50 Euro zahlen, künftig sind es 329,40 Euro. Bei einer umfangreichen Zahnsanierung von rund 5.000 Euro erhöht sich der Eigenanteil um etwa 250 Euro.
Auch bei Zahnspangen kann die Belastung für Familien stark steigen. Wenn Kinder nicht unter die vollständig finanzierte "Gratis-Zahnspange" fallen, zahlt die ÖGK nur noch einen Zuschuss von 821,80 Euro pro Behandlungsjahr. Eine typische kieferorthopädische Behandlung mit festsitzender Zahnspange kostet laut Richtwerten etwa 8.420 Euro und dauert rund drei Jahre. Insgesamt übernimmt die Kasse etwa 2.465 Euro – für Familien bleiben rund 5955 Euro übrig, also fast 2.000 Euro pro Jahr.
Weitere Änderungen betreffen Krankentransporte. Diese werden künftig nur noch übernommen, wenn eine medizinische Gehunfähigkeit bestätigt wurde. Wer beispielsweise zu Therapien muss, aber theoretisch noch gehen könnte, muss die Fahrt selbst bezahlen. Bei 20 Terminen mit dem Taxi könnten laut Berechnung Kosten von rund 875,60 Euro entstehen. Mit Krankentransport wären bisher lediglich 302 Euro Selbstbehalt angefallen.
Auch beim Krankengeld gibt es Einschnitte. Der Familienzuschlag wurde gestrichen. Bisher erhielten Versicherte mit Angehörigen ab dem 43. Krankenstandstag zusätzlich zehn Prozent der Bemessungsgrundlage. Bei einem durchschnittlichen Bruttolohn von 2717 Euro entspricht das 9,06 Euro pro Tag. Bei einem 90-tägigen Krankenstand verlieren Betroffene dadurch rund 435 Euro – bei höheren Einkommen können es sogar bis zu 1.109 Euro sein.