Bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) stehen mehrere Leistungsänderungen bevor – und teilweise gelten sie bereits. Neben den viel diskutierten Änderungen bei Krankentransporten wurden auch andere Leistungen gekürzt oder Selbstbehalte erhöht. Der entsprechende Beschluss soll bereits Ende Februar gefallen sein, auf der ÖGK-Website ist dazu jedoch bislang nichts zu finden.
Eine Änderung betrifft den Familienzuschlag beim Krankengeld. Dieser Zuschlag von zehn Prozent wurde bisher ab dem 43. Tag eines Krankenstands ausbezahlt, wenn Versicherte Angehörige versorgen müssen. Seit 1. März ist diese Regelung gestrichen. Vor allem Alleinverdiener und Alleinerzieher könnten dadurch bei längeren Krankenständen weniger Geld erhalten.
Auch beim Zahnersatz steigen die Kosten für Patienten. Ab 1. Mai erhöht sich der Selbstbehalt für medizinisch notwendigen Zahnersatz von 25 auf 30 Prozent. Bei einer Behandlung im Wert von 5.000 Euro würde das rund 250 Euro zusätzliche Kosten bedeuten.
Bereits bekannt sind außerdem Änderungen bei Krankentransporten. Diese sollen künftig nur noch bewilligt werden, wenn eine bestätigte Gehunfähigkeit vorliegt. Gründe wie fehlende öffentliche Verkehrsmittel oder keine Begleitperson sollen künftig nicht mehr ausreichen.
Weitere Einschränkungen betreffen die Kieferregulierung. Zwei Diagnosen werden aus dem Leistungskatalog gestrichen, außerdem fallen Kostenzuschüsse für bestimmte außervertragliche Leistungen weg. Dadurch könnte es für Familien schwieriger werden, eine Zahnspange vollständig über die Kasse finanzieren zu lassen.
Zusätzlich wird beim verlängerten Krankengeld eine weitere verpflichtende Begutachtung eingeführt. Versicherte müssen künftig zwischen der 63. und 67. Woche ihres Krankenstands eine zusätzliche ärztliche Untersuchung absolvieren.
Scharfe Kritik kommt von den Grünen. "Den Kranken und Versicherten im Land wird von der ÖGK schon wieder ins Börserl gegriffen, mit aktiver Unterstützung der SPÖ in Person der zuständigen Ministerin Schumann. Heimlich, still und leise wurden ÖGK-Leistungen gekürzt und Selbstbehalte erhöht – und das ohne die Öffentlichkeit anständig darüber zu informieren", sagt Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner gegenüber der "Krone".
Die Änderungen seien zwar im RIS-System veröffentlicht worden, das jedoch vielen Menschen kaum bekannt sei. "Dass die Österreicherinnen und Österreicher keinerlei Information erhalten haben, dass sie wieder einmal verstärkt zur Kasse gebeten werden, ist inakzeptabel. Leistungen kürzen und gleichzeitig vom ,Kampf gegen die Zwei-Klassen-Medizin‘ reden, das passt nicht zusammen", so Schallmeiner weiter.
Das Gesundheitsministerium bestätigt, dass die Satzungsänderung genehmigt wurde, bezeichnet dies jedoch als Formalakt. "Die ÖGK ist ein Selbstverwaltungskörper. Wir dürfen solche Abänderungen nur ablehnen, wenn sie rechtswidrig oder grob zweckwidrig sind", erklärt ein Sprecher von Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ).
Die ÖGK verweist auf finanziellen Druck. Zwar sei das prognostizierte Defizit von einer Milliarde auf rund eine halbe Milliarde Euro reduziert worden, dennoch müsse weiter geprüft werden, wie die verfügbaren Mittel eingesetzt werden. "Gleich nach den Beschlüssen wurden sowohl die rechtliche und organisatorische Umsetzung aufbereitet, als auch Informationen an die betroffenen Stellen aufgesetzt", heißt es von der Gesundheitskasse. Informationen würden nun "in Tranchen an die zuständigen Stellen" übermittelt.