Ab 1. Juli 2025 kommt es zu einer Neuerung im Bereich der Krankenbeförderung und Krankentransporte. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) führt sozial verträgliche Kostenanteile für planbare Krankentransporte ein. Damit sollen strukturelle Verbesserungen erzielt und die Versorgung langfristig abgesichert werden.
Für Versicherte, die keine akute medizinische Versorgung benötigen, sondern beispielsweise regelmäßig zur Therapie gefahren werden, wird künftig ein geringer Kostenanteil eingehoben. Bei sogenannten Krankenbeförderungen – also Fahrten ohne Sanitäter, etwa mit einem Taxi oder Fahrtendienst – fällt ein Kostenanteil in Höhe der Rezeptgebühr von 7,55 Euro an. Für Krankentransporte mit Sanitäter, etwa bei einem Transport in einem Tragsessel oder liegend, liegt der Selbstbehalt bei 15,10 Euro, also der doppelten Rezeptgebühr.
Ausgenommen sind Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind, sowie bestimmte medizinisch notwendige Fahrten, etwa zur Chemotherapie, Strahlentherapie oder Dialyse. Auch Kinder sind von einer Kostenbeteiligung befreit. Zudem wurde eine Obergrenze für Transport-Selbstbehalte von maximal 28 Fahrten pro Jahr festgelegt.
Nicht betroffen von der neuen Regelung sind außerdem zeitkritische Transporte. Dazu zählen Rettungstransporte und Notarzttransporte, bei denen eine rasche medizinische Hilfeleistung erforderlich ist. Diese bleiben auch weiterhin für Patienten kostenfrei.
Mit dieser Maßnahme reagiert die ÖGK auf die steigende Anzahl von Transportleistungen im Bereich der Krankenversorgung. Allein im Jahr 2024 wurden österreichweit rund 2,8 Millionen Transporte mit den Blaulichtorganisationen durchgeführt. Hinzu kommen 1,7 Millionen weitere Krankenbeförderungen durch Transportunternehmen, die ebenfalls von der ÖGK bezahlt werden.