Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) hat mit zugespielten Bildern aufgedeckt, wie es um die Schweinefabrik Hardegg in Seefeld-Kadolz im Weinviertel wirklich steht: Tierquälerei und rechtswidrige Zustände, doch nachdem das Material veröffentlicht wurde, ging es verbal erst richtig zur Sache.
Der Besitzer der Schweinefabrik, Maximilian Hardegg, nannte den VGT eine "terroristische Vereinigung". Dies ist aber eine schwere Anschuldigung, denn laut § 278b Strafgesetzbuch versteht man darunter eine Gruppe, die schwere Straftaten verübt, um die Bevölkerung einzuschüchtern. Der VGT veröffentlichte jedoch lediglich Bildmaterial, das auf die Missstände aufmerksam macht – sogar ohne Hardegg namentlich zu erwähnen.
Der Verein musste sich deswegen vor Gericht gegen die Vorwürfe wehren – und bekam vom Handelsgericht Wien recht. Nun hat auch das Oberlandesgericht Wien die Berufung von Hardegg abgewiesen.
Das Oberlandesgericht hält klar fest, dass die Bezeichnung des VGT als "terroristische Vereinigung" keine bloße Meinung, sondern eine unwahre und rufschädigende Tatsachenbehauptung ist. Dieser Vorwurf wird von Durchschnittslesern als Unterstellung eines strafrechtlich relevanten Verhaltens (§ 278b StGB) verstanden und ist objektiv überprüfbar. Selbst wenn man ein Werturteil annehmen würde, liegt laut Gericht jedenfalls ein unzulässiger Wertungsexzess vor, weil den Aussagen kein wahres Tatsachensubstrat zugrunde liegt. Außerdem stellte das Gericht fest, dass zwar "wesentliche Verfahrensmängel" behauptet wurden, aber keine gesetzmäßige Verfahrensrüge eingebracht wurde. Ob Hardegg noch einen außerordentlichen Revisionsrekurs einlegt oder das endgültige Verfahren startet, ist derzeit noch offen.
„Man muss sich nicht von einem Schweinefabriksbesitzer als Terrorist bezeichnen lassen, nur weil man seine Schweinereien aufdeckt.“DDr. Martin BalluchVGT-Obmann
Weiter erklärt der Tierschützer: "Der ehemals adelige Hardegg wird vom ebenfalls ehemals adeligen Jäger Schaffgotsch vor Gericht vertreten, der seinerseits die Klagen des ehemals adeligen Gatterjägermeisters Mayr-Melnhof gegen mich durchgeführt hat. Damals standen auf Kommentaren einer Facebook-Seite Bezeichnungen von Mayr-Melnhof, die vergleichsweise harmlos waren. Das fand Schaffgotsch unerträglich. Jetzt verteidigt er aber den Vorwurf gegen den VGT, wir seien Terroristen. Offensichtlich gehen hier die Netzwerke des ehemaligen Adels, die als Großgrundbesitzer ungestört ihrer Jagdleidenschaft frönen wollen, gezielt gegen den Tierschutz vor, der es wagt, sie zu kritisieren. Zum Glück hält der Rechtsstaat dieses unlautere Vorgehen in Schach!"