Vom Zaun ist längst nichts mehr zu sehen, die Grenz-Posse im burgenländischen Schattendorf (Bezirk Mattersburg) geht aber munter weiter. Was einst als Vorzeigeprojekt der europäischen Integration gedacht war, wurde zum Schauplatz eines jahrelangen Streits um Poller, Pendler und eine höchst umstrittene Fußgängerzone. Jetzt hat sogar das Höchstgericht ein Machtwort gesprochen: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Grenz-FuZo für gesetzwidrig erklärt.
Zur Erinnerung: Weil täglich zahlreiche Pendler aus Ungarn durch die 2.400-Einwohner-Gemeinde brausten, griff SPÖ-Bürgermeister Thomas Hoffmann zu einer ungewöhnlichen Lösung. Statt eines gewöhnlichen Fahrverbots ließ er direkt an der Grenze zum ungarischen Ágfalva (Agendorf) eine Fußgängerzone samt versenkbaren Pollern errichten. Kostenpunkt: rund 140.000 Euro.
Passieren durften nur noch Autofahrer mit einer Ausnahmegenehmigung. Die Folge: Proteste, kilometerlange Umwege, wiederholte Vandalenakte und monatelange Sperren. Die Grenzanlage war zeitweise länger außer Betrieb als funktionstüchtig. "Heute" war 2024 für eine Reportage vor Ort.
Nun kommt der nächste Paukenschlag. Der VfGH hat die Verordnung der Gemeinde vom Juni 2025 aufgehoben. Der Grund: Schattendorf hatte bei der Einrichtung der Fußgängerzone die gesetzlichen Voraussetzungen nicht ausreichend geprüft.
Zwar wollte die Gemeinde mit der Maßnahme die Verkehrssicherheit beim Friedhof und einer Pflegeeinrichtung erhöhen sowie die Anrainer vor dem Durchzugsverkehr schützen. Dabei wurde allerdings ein entscheidender Punkt "übersehen": Die Straße ist auch eine wichtige grenzüberschreitende Verkehrsverbindung.
Genau dieses Interesse hätte die Gemeinde bei ihrer Entscheidung berücksichtigen müssen. Weil der Grenzübergang durch die Fußgängerzone für den Autoverkehr faktisch kaum mehr benutzbar war, wäre eine besonders gründliche Begründung notwendig gewesen.
Auch genaue Erhebungen zu den betroffenen Personengruppen sowie die Anhörung gesetzlicher Interessenvertretungen fehlten. Damit war die Verordnung rechtswidrig. Immerhin: Grundsätzlich durfte die Gemeinde eine Fußgängerzone an dieser Stelle einrichten. Das stellten die Höchstrichter ausdrücklich klar. Nur eben nicht auf diese Weise.
Von einer Niederlage will SPÖ-Ortschef Hoffmann nichts wissen. Gegenüber dem ORF Burgenland reagierte er auf das Urteil überraschend optimistisch. "Das ist keineswegs ein Rückschlag, sondern ein klarer Kompass", erklärte Hoffmann in einer Aussendung. Der VfGH habe der Gemeinde eine "Bedienungsanleitung" geliefert, wie die Fußgängerzone künftig rechtlich abgesichert werden könne.
Konkret gehe es um zusätzliche Schritte, etwa Anhörungen im Bereich des Pflegestützpunktes und weiterer betroffener Einrichtungen. Das Ziel einer dauerhaft sicheren Fußgängerzone will der Bürgermeister jedenfalls nicht aufgeben.
Auch Gemeinderechtsanwalt Johannes Zink sieht das Urteil gelassen. Er verweist darauf, dass der VfGH eine Fußgängerzone an diesem Standort grundsätzlich für zulässig hält und offenbar auch kein grundsätzliches europarechtliches Problem sieht.
Die Gemeinde will nun die beanstandeten Punkte korrigieren und eine neue Verordnung erlassen. Der FuZo-Trick könnte also schon bald in die nächste Runde gehen.
Besonders kurios ist die Vorgeschichte des Rechtsstreits. Die ungarische Anwaltskanzlei NZP Nagy Legal hatte bereits im November 2023 die Gemeinde auf Schadenersatz geklagt. Der Grund: Mitarbeiter mussten wegen der gesperrten Grenze auf dem Weg zu einem Termin einen Umweg fahren. Der Streitwert: gerade einmal 27 Cent.
Vor dem Landesgericht Eisenstadt und dem Oberlandesgericht Wien blitzte die Kanzlei mit ihrer Forderung zunächst ab. In einem weiteren Verfahren ging es dann um die verweigerte Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone. Das Landesverwaltungsgericht Burgenland schaltete schließlich den VfGH ein.
Dieser gab den rechtlichen Bedenken nun zumindest teilweise recht und hob die Verordnung auf.
Ob die Autos jetzt wieder ungehindert zwischen Schattendorf und Agendorf fahren können, ist damit noch nicht geklärt. Die Gemeinde arbeitet bereits an einer neuen rechtlichen Grundlage für ihre Fußgängerzone.
Dabei sollte die mit EU-Geldern wiederhergestellte Straße ursprünglich genau das Gegenteil bewirken: Sie sollte zwei jahrzehntelang getrennte Nachbarorte wieder miteinander verbinden. Stattdessen beschäftigt der kleine Grenzübergang mittlerweile seit Jahren Behörden, Gerichte und sogar das österreichische Höchstgericht.