Im Sanierungsverfahren rund um die insolvente Quester Baustoffhandel GmbH hat am Donnerstag (8. Jänner) am Handelsgericht Wien die Prüfungstagsatzung stattgefunden. 674 Gläubiger haben bislang 55 Millionen Euro an Forderungen angemeldet. Zwölf Millionen Euro wurden anerkannt, während 43 Millionen Euro vorerst noch bestritten sind. Laut Creditreform werden diese Forderungen teilweise noch geprüft, mit weiteren Anerkennungen ist zu rechnen.
Das 1934 gegründete Traditionsunternehmen mit Hauptsitz in Wien vertreibt Baustoffe und Fliesen für Gewerbe- und Privatkunden in Filialen in Wien, Niederösterreich, der Steiermark und Kärnten. Insolvenzursache waren drastische Umsatzrückgänge seit 2022 aufgrund der Krise in der Immobilien- und Baubranche. Bis 2024 verringerte sich der Umsatz von 201 Millionen auf jährlich 130 Millionen Euro. Bereits vor der Insolvenzeröffnung wurde auf die gesunkenen Umsätze mit Personalabbau und Filialschließungen reagiert.
"Das Unternehmen wird durch eine Halbierung des Filialnetzes und massiven Stellenabbau auf Sanierungskurs gebracht. Von 18 Filialen wurden bereits neun geschlossen", sagt Stephan Mazal von Creditreform. Schon im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung habe die Schuldnerin, so Mazal, nur noch 320 Dienstnehmer von ursprünglich 421 beschäftigt. Durch die Standortschließungen werden weitere 64 Dienstverhältnisse beendet.
Geschlossen wurden mit 16. Dezember 2025 insgesamt neun Standorte: In Kärnten traf es zwei Filialen in Villach (Baustoff- und Fliesenhandel). In der Steiermark sperrten vier Standorte zu – zwei in Graz (Baustoffhandel Feldkirchen bei Graz und Fliesenhandel Graz-Puntigam) sowie je eine Filiale in Leoben und Krieglach. In Wien wurde ein Standort geschlossen (Wien West). In Niederösterreich sind es zwei Filialen, jeweils eine in Schwechat und eine in Mödling.
Trotz der Einschnitte läuft die Fortführung des Unternehmens laut Creditreform positiv. Über den Sanierungsplan mit einer Quote von 20 Prozent stimmen die Gläubiger am 5. Februar 2026 ab. Die Finanzierung soll sowohl aus dem operativen Betrieb als auch durch den Einstieg eines Investors erfolgen.
Ob der Plan aus Sicht der Gläubiger tragfähig ist, hängt allerdings noch von den laufenden Gesprächen ab. "Die Angemessenheit des Sanierungsplans aus Sicht der Gläubiger kann jedoch erst nach Abschluss der Investorengespräche beurteilt werden", erläutert Insolvenzexperte Stephan Mazal von Creditreform.