Bald neben Zigaretten im Regal: Was es bis jetzt nur in speziellen Shops zu kaufen gab, liegt i wenigen Tagen ganz legal in der Trafik. Grundlage ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes.
Die Entscheidung besagt, dass rauchbare Hanfblüten mit einem THC-Gehalt (der Inhaltsstoff, der high macht; Anm.) von höchstens 0,3 Prozent der Tabaksteuer unterliegen – damit fallen sie unter das Tabakmonopolgesetz. Heißt: Trafiken dürfen den Stoff nur über behördlich bewilligte Großhändler beziehen.
Jetzt ist laut Finanzministerium die erste Genehmigung durch – wie die "Krone" berichtet, ging sie an die Firma Moosmayr in Hofkirchen an der Trattnach (Bez. Grieskirchen). Für die Trafiken ist es ein kleiner Durchbruch: Sie bekommen neue Produkte in die Regale, die ordentlich Nachfrage versprechen.
Weniger erfreut sind die spezialisierten Hanfshops, die bisher das CBD-Geschäft dominierten. Viele erwarten, dass mit dem Cannabis-Verkauf in der Trafik die Branche jetzt vor dem Ende steht.
Im Verkauf in der Trafik gelten dann auch dieselben Regeln wie für Tabakwaren: Warnhinweise auf der Verpackung, online gibt es nichts und wer unter 18 ist, hat Pech gehabt. Übrigens: Richtig high macht der Stoff in der niedrigen Konzentration bis 0,3 Prozent nicht. Die Blüten werden gerne bei Schlafproblemen, Schmerzen oder innerer Unruhe verwendet.