Neue Figuren, andere Beziehungen und sogar veränderte Urteile: RTL hat bei seiner Gerichtsshow "Ulrich Wetzel – Das Strafgericht" künstliche Intelligenz (KI) tief in bereits ausgestrahlte Folgen eingreifen lassen.
Die fünf manipulierten Folgen liefen von 7. bis 11. September jeweils um 15.55 Uhr. Für Zuschauer war dabei nicht klar erkennbar, dass alte Episoden mit KI verändert worden waren. Ein deutlicher Hinweis fehlte – obwohl seit 2. August EU-weite Kennzeichnungspflichten für KI-manipulierte Inhalte gelten.
Gemeinsam mit Constantin Entertainment wurden bestehende Episoden mithilfe von Bildbearbeitung, künstlich erzeugter Sprache und angepassten Lippenbewegungen zu neuen Geschichten umgebaut.
Dabei wurden Figuren ausgetauscht, Beziehungen neu definiert und sogar Urteile verändert. Aus einem Mutter-Sohn-Verhältnis wurde etwa ein Geschwisterverhältnis, in einer anderen Folge wechselte das Geschlecht einer Hauptfigur.
RTL bezeichnete das Projekt als "technisches und kreatives Neuland". Bei den fünf Folgen handle es sich um einen Praxistest, mit dem der Sender Erfahrungen für den weiteren Einsatz von KI sammeln wolle.
Für Kritik sorgte vor allem die Kennzeichnung. Im linearen RTL-Programm gab es keinen ausdrücklichen Hinweis darauf, dass Teile der Folgen mithilfe künstlicher Intelligenz verändert worden waren. Bei RTL+ wurde dagegen im Abspann auf den KI-Einsatz hingewiesen.
Influencer Alex Riechelmann kritisierte das Vorgehen öffentlich und erklärte: "Diese Folgen werden dann dreist als neue verkauft." Auch Medienjournalisten bemängelten die Transparenz und die Qualität der bearbeiteten Episoden.
Bereits am 10. September und damit noch während der Ausstrahlung äußerte sich die für RTL zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt kritisch. Aus ihrer Sicht wäre eine Kennzeichnung auch im TV-Programm folgerichtig.
Am 21. September wurde dann deutlich, dass der Fall die Landesmedienanstalten grundsätzlich beschäftigt. Streitpunkt ist nicht nur die Kennzeichnung nach der europäischen KI-Verordnung, sondern auch die Frage, welche Behörde die entsprechenden Regeln derzeit konkret durchsetzen kann.
RTL verteidigt sein Vorgehen und verweist auf Besonderheiten bei fiktionalen und gescripteten Formaten. Der Sender erklärte, man sei mit Branche und Aufsicht über eine einheitliche Umsetzung der Transparenzregeln im Austausch.
Kritik kommt auch vom Bundesverband Schauspiel. Vorstand Till Völger warnt davor, dass Sender mit bestehenden Aufnahmen neue Inhalte herstellen könnten, ohne erneut Schauspieler und ganze Produktionsteams beschäftigen zu müssen.
Entscheidend sei deshalb, dass Darsteller die Kontrolle darüber behalten, wie Gesicht und Stimme verwendet werden, und durch eine KI-Nutzung finanziell nicht schlechter gestellt werden als bei einem echten Dreh.
RTL erklärt, die notwendigen Rechte für die fünf Folgen seien mit den beteiligten Darstellern vorab geklärt worden. Wie hoch eine Vergütung für die neuerliche und veränderte Verwendung des Materials ausfiel, machte der Sender nicht öffentlich.
Damit bleibt gerade bei Gesicht, Stimme und bestehenden Aufnahmen die Frage zentral, unter welchen Bedingungen solche KI-Produktionen künftig entstehen dürfen.
Dass der Versuch wirtschaftlich relevant ist, macht RTL selbst deutlich. Das Unternehmen will bis 2030 mehr als 150 Millionen Euro Wert durch den Einsatz künstlicher Intelligenz generieren.
Das "Strafgericht" ist damit Teil einer größeren KI-Strategie. RTL will mit der Technologie unter anderem Produktionsprozesse effizienter machen und Inhalte schneller umsetzen.
Auch der ORF setzt auf klare Kennzeichnung. In seinen KI-Guidelines schreibt er vor, dass bei fiktionalen und unterhaltenden Formaten ein Hinweis zu Beginn der Sendung reicht. In anderen Bereichen muss der konkrete KI-Einsatz zusätzlich gekennzeichnet werden.
RTL sieht in dem Versuch einen Schritt in die KI-Zukunft. Die Debatte zeigt aber schon jetzt, dass es dabei nicht nur um Technik geht, sondern auch um Transparenz, Rechte und Arbeitsplätze.