Die Sommerferien sind da und jeden dritten Österreicher zieht es laut Ruefa Reisekompass auch heuer wieder nach Italien. Ein beliebtes Ziel, ob als erster Stopp am Weg Richtung Meer oder für zwei Wochen: der Gardasee. Doch ausgerechnet am größten See Italiens sind seit diesem Sommer Bier, Wein und Spritz tabu.
Bereits seit 19. April ist der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit des beliebten Urlaubsortes Limone sul Garda verboten. Dadurch sollen wiederkehrende Probleme, die vor allem in der Sommersaison durch Alkoholkonsum entstehen, eingedämmt werden – darunter Lärm-Belästigung, liegengebliebene Flaschen und Dosen sowie Konflikte.
Touristen schmeckt das neue Verbot jedoch überhaupt nicht, wie sich jetzt im Netz zeigt. Auf die Medienberichte folgten zahlreiche Reaktionen von erbosten Urlaubern. "Was dürfen sie dann noch, außer kräftig zahlen? Einfach nicht hinfahren", kommentierte eine Dame den "Heute"-Artikel auf MSN.
"Langsam, aber sicher habe ich die Schnauze gestrichen voll von diesen Eingriffen in die persönliche Freiheit", wird ein Mann unter dem Bericht von "Der Westen" deutlich. "Es ist gelinde gesagt eine bodenlose Unverschämtheit, Dinge, die normalerweise kein Problem darstellen, einfach generell zu verbieten, nur weil die Ordnungsmacht nicht in der Lage (oder zu bequem) ist, gezielt gegen Exzesse vorzugehen. Das hat für mich mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun."
„Was dürfen sie dann noch, außer kräftig zahlen?“
Ein Urlauber schlägt gar vor, den Alkohol im öffentlichen Raum ab sofort wie in den USA in einer braunen Papiertüte zu verstecken. Ein anderer Gardasee-Besucher warnt jedoch: "Ich habe woanders gelesen, dass die Carabinieri bei Verdacht Taschenkontrollen machen."
Tatsächlich wäre es wohl ratsamer, sich an die Verordnung zu halten, den wer auf Straßen, Plätzen, Parks, Gärten oder anderen öffentlich zugänglichen Bereichen mit einem offenen alkoholischen Getränk jeglicher Art angetroffen wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dieses kann zwischen 25 und 500 Euro betragen. Das Alkoholverbot gilt in diesem Jahr bis zum 1. November.