Er trägt ein Teufels-Tattoo auf der Brust und änderte seinen Namen nach einem Fantasymonster aus einer bekannten Trilogie. Im Dezember 2025 gestand Mairon K. (33) am 22. Jänner 2018 seine damals 21-jährige Ex-Freundin Jennifer S. in Wien-Brigittenau erwürgt und anschließend verscharrt zu haben, wir berichteten.
Nun startete am Donnerstag (27.8.) der Mordprozess gegen den Gärtner am Wiener Landl. Der Andrang war enorm, vor dem Saal 103 gab es fast kein Durchkommen mehr. Der Fall lässt die Emotionen hochgehen. Vor dem Gerichtsgebäude starteten Aktivisten eine Protestkundgebung gegen Femizide – Acht Jahre lang hatte der 1,90 Meter große Riese aus dem Waldviertel zu dem schrecklichen Vorfall geschwiegen.
Gezeichnet von mehr als acht Monaten U-Haft nahm der Verdächtige nun Donnerstag um 9.30 Uhr im schwarzen Anzug auf der Anklagebank Platz, starrte mit leerem Blick in den Saal, stotternd bekannte er sich schuldig.
Star-Anwältin Astrid Wagner übernahm die Verteidigung für den 33-Jährigen. Ihr Mandant sei reumütig, so Wagner. "Er ist sicher kein eiskalter Killer, so wie er in den Medien beschrieben wird. Er ist erleichtert, dass alles aufgeklärt wurde."
Als sich Jennifer S. von ihm trennen wollte, sei es zu einem Streit gekommen, führte die Staatsanwältin aus. "In seiner Wut über die Zurückweisung versetzte der Angeklagte ihr einen Stoß." In weiterer Folge soll der Angeklagte die 21-Jährige von hinten gepackt und erwürgt haben. "Selbst als der Angeklagte merkte, dass Jennifer S. keine Gegenwehr mehr setzte und sich nicht mehr bewegte, ließ er nicht von ihr ab, sondern drückte weitere zwei bis drei Minuten fest zu", so die Staatsanwältin.
Als sie tot war, soll der Angeklagte mit einer Frau auf Instagram geflirtet haben. "Das Verhalten nach der Tat zeugt von einer Gefühlskälte, die einfach nur erschreckend ist."
Der Angeklagte hörte den schrecklichen Ausführungen ohne sichtbare Gemütsregung zu. Er bekannte sich schuldig – nun droht ihm lebenslang und die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Der Mann soll an einer schweren Persönlichkeitsstörung leiden, auch in anderen Beziehungen gewalttätig gewesen sein. Ex-Partnerinnen sollen im Zeugenstand aussagen. Die Verhandlung ist auf zwei Tage anberaumt, Freitag (28.8.) soll ein Urteil fallen. Die Unschuldsvermutung gilt.