Die Wahl des Jahres am Sonntag

Selfie in der Wahlkabine: Was bei Wien-Wahl erlaubt ist

Wahlkarte vergessen, Ausweis weg, kein Plan wohin – oder willst du in der Kabine ein Selfie machen? Hier gibt’s alle wichtigen Infos zur Wien-Wahl!
Christoph Weichsler
25.04.2025, 10:47

Die Wiener haben am Sonntag gleich zwei Entscheidungen zu treffen: Zum einen wird der Gemeinderat neu gewählt, zum anderen die Bezirksvertretung in allen 23 Bezirken. Dafür öffnen exakt 1.503 Wahllokale – und zwar zwischen 7 und 17 Uhr. Wer seine Stimme abgeben will, bekommt zwei Stimmzettel: einen für die Stadt, einen für den Bezirk.

Wichtig: Es handelt sich um zwei getrennte Wahlen in einem Durchgang. Wer also nur einen Zettel abgibt, verschenkt Einfluss.

Diese Parteien wollen ins Rathaus – und in die Bezirke

Wienweit treten SPÖ, ÖVP, Grüne, FPÖ, NEOS, KPÖ/Links sowie das Team Strache an. In manchen Bezirken gibt es zusätzlich kleinere Listen, die nur lokal kandidieren. Für den Gemeinderat gilt: Eine Partei muss in mindestens 16 Bezirken antreten. Für die Bezirksvertretung reicht es, in einem einzigen Bezirk aufgestellt zu sein.

Wahlinformation verloren – was jetzt?

Keine Sorge, du kannst trotzdem wählen. Wer nicht mehr weiß, wo sein Wahllokal ist, hat zwei Möglichkeiten: Entweder die städtische Hotline unter 01 4000 4001 anrufen (auch am Sonntag erreichbar) oder online nachschauen. Die Stadt bietet eine Wahllokalsuche an. Einfach Wohnadresse eingeben – schon wird dir angezeigt, wohin du gehen musst.

Muss man die Wahlbenachrichtigung mitbringen?

Nein. Die Mitnahme der Wahlbenachrichtigung ist nicht verpflichtend, erleichtert aber die Abwicklung vor Ort – vor allem, wenn es voller wird. Wer sie dabeihat, spart Zeit und sorgt für weniger Rückfragen beim Wahlpersonal.

Welcher Ausweis ist gültig – auch der E-Führerschein?

Wählen darf nur, wer sich ausweisen kann. Erlaubt sind alle amtlichen Lichtbildausweise: das können der Reisepass, der Personalausweis, der Führerschein oder sogar ein Studierendenausweis sein. Nicht gültig sind digitale Ausweise, etwa der elektronische Führerschein am Handy. Laut Stadt Wien können diese technisch nicht überprüft werden und werden daher nicht akzeptiert.

Wer keinen Ausweis dabei hat, kann nur dann wählen, wenn ihn die Mehrheit der Wahlbehörde persönlich kennt und es keine Einwände gibt. In der Praxis ist das selten – also besser Ausweis einstecken.

Selfie in der Wahlkabine – erlaubt oder verboten?

Ja, aber mit Einschränkungen: Ein Foto vom eigenen Stimmzettel ist erlaubt – allerdings nur, wenn keine anderen Personen oder deren Wahlentscheidungen sichtbar sind. Wer dagegen den Zettel eines anderen abfotografiert oder teilt, verstößt gegen das Wahlgeheimnis – und das kann rechtliche Folgen haben.

Darf man betrunken wählen?

Rein rechtlich: Ja. Seit 1979 ist in Österreich das Wählen auch im betrunkenen Zustand erlaubt – vorher konnte ein zu tiefer Blick ins Glas tatsächlich zum Wahlausschluss führen. Heute gilt: Wer betrunken, aber ruhig ist, darf wählen. Wer jedoch laut wird, stört oder randaliert, kann vom Wahlvorgang ausgeschlossen werden. In solchen Fällen entscheidet die Wahlleitung vor Ort.

Fazit: Mit Promille wählen ist erlaubt – aber nur, wenn man sich benehmen kann.

Kurzfristig verreist – was ist mit der Wahlkarte?

Wer erst jetzt beschlossen hat, das Wochenende nicht in Wien zu verbringen, hat noch eine letzte Chance: Eine Wahlkarte kann persönlich noch bis Freitag, 12 Uhr, beim zuständigen Wahlreferat beantragt und abgeholt werden. Schriftlich oder online ist das allerdings nicht mehr möglich – diese Fristen sind abgelaufen.

Wann muss die Wahlkarte abgeschickt oder abgegeben werden?

Wer per Wahlkarte abstimmt, sollte unbedingt auf den Zeitpunkt achten: Die Karte muss spätestens am Sonntag um 9 Uhr in einem gelben Postkasten eingeworfen werden, damit sie rechtzeitig bei der Wahlbehörde einlangt. Alternativ – und deutlich sicherer – ist die persönliche Abgabe in jedem Wiener Wahllokal möglich. Das geht schnell und ist unkompliziert.

Wie viele Vorzugsstimmen darf man vergeben?

Bei der Gemeinderatswahl können maximal drei Vorzugsstimmen vergeben werden: zwei für die Stadtwahlliste und eine für die Bezirksliste im Wahlkreis. Dazu kommt eine weitere Stimme bei der Bezirksvertretungswahl. In Summe also: vier Vorzugsstimmen – wenn man will. Es ist kein Muss, kann aber durchaus den Ausschlag für einzelne Kandidaten geben.

Wann kommen die ersten Ergebnisse?

Sobald die Wahllokale um 17 Uhr schließen, wird es spannend. Noch am frühen Abend veröffentlicht das Foresight-Institut eine erste Trendprognose, gegen 18.30 Uhr ist mit der ersten Hochrechnung zu rechnen. Das vorläufige Endergebnis wird voraussichtlich noch am Sonntagabend vorliegen. Alles dazu gibt’s laufend in unserem Liveticker auf heute.at.

{title && {title} } CW, {title && {title} } Akt. 25.04.2025, 11:41, 25.04.2025, 10:47
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