Nach dem rechtskräftigen Urteil wegen Untreue und Geschenkannahme gegen Karl-Heinz Grasser und überraschendem Privatkonkurs in Millionenhöhe beginnen für den Ex-Finanzminister ("zu jung, zu schön, zu intelligent") nun die letzten Tage in Freiheit. Das schriftliche Urteil des OGH, das seine Strafe auf vier Jahre Haft reduziert hatte, wurde am 28. April 2025 zugestellt. Seither läuft die Frist bis zum Strafantritt im "Ziegelstadel".
Trotz peinlicher Datumspanne gab es keine Ausweitung der Einmonatsfrist. Der spätest möglichste Haftantritt ist demnach für nächsten Mittwoch datiert. Doch weil Christi Himmelfahrt (29. Mai) vor der Tür steht, könnte sich das "Einrücken" in die Justizanstalt dennoch verzögern. Gut möglich, dass Grasser erst am Montag, dem 2. Juni, wirklich ins Gefängnis muss – denn für Eingangsuntersuchungen braucht es wohl durchgehenden Justizbetrieb.
Fest steht: Mit Luxus ist dann vorerst Schluss. Denn Premiumbehandlung vor Ort wird es für den Ex-Politiker freilich keine geben. "In der Justizanstalt werden alle Häftlinge gleich behandelt", wird das Justizministerium nicht müde zu betonen. Dennoch scheint es kaum denkbar, dass der Ex-Finanzminister sogleich gemeinsam mit Mördern oder Drogendealern in die Zelle kommt. Eine Einzelzelle gilt – zumindest zu Beginn – als höchstwahrscheinlich.
Die verbleibende Zeit bis zum Haftantritt soll KHG sich mit langen Joggingrunden und Spaziergängen vertreiben – wir berichteten. Die letzten Tage vor dem Haftantritt residiert Grasser dem Vernehmen nach in Kitzbühel, verbringt dort "viel Zeit mit der Familie". Schon bald muss Fionas Göttergatte aber mit Häf’n statt Chalet vorliebnehmen, darf seine Ehefrau nur noch zu den festgelegten Besuchszeiten sehen.
Hoffnungsschimmer für das ehemalige Society-Traumpaar: Womöglich ist der Aufenthalt im Ziegelstadel für Grasser nur von kurzer Dauer. Ab 1. September tritt eine Strafvollzugsreform in Kraft, die ihm sofort die Fußfessel ermöglichen könnte. Bei guter Führung ist die sogenannte Halbstrafe üblich, die zwei Jahre betragen würde. Grasser könnte die restlichen 24 Monate im elektronisch überwachten Hausarrest absitzen. Fest steht jedoch: Der Sommerurlaub auf Capri fällt heuer in jedem Fall ins Wasser.