Verfahren eröffnet

Grasser: Privatkonkurs mit 21 Millionen Euro Schulden

Hauptgläubiger ist der Staat, der von Grasser 12,7 Mio. Euro Buwog-Schadenersatz will. Und das Finanzamt fordert 7,9 Mio. Euro vom Ex-Minister.
Angela Sellner
06.05.2025, 12:13
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Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat nach seiner rechtskräftigen Verurteilung in der Causa Buwog Privatkonkurs beantragt – am Dienstag wurde nun beim Bezirksgericht Kitzbühel das Insolvenzverfahren eröffnet, wie der Alpenpländische Kreditorenverband (AKV) mitteilte.

Und damit ist auch klar, um wie viele Millionen Schulden es geht. Grasser gibt seine Verbindlichkeiten mit rund 21 Millionen Euro an. Hauptgläubiger sind das Finanzamt mit rund 7,9 Millionen Euro Steuerforderungen an den Ex-Finanzminister und die Republik Österreich mit etwa 12,7 Millionen Euro.

Staat fordert Schadenersatz

Bei den 12,7 Millionen handelt es sich um den Schadenersatz – 9,8 Millionen plus Zinsen – den der Staat von Grasser und anderen Verurteilten im Buwog-Verfahren haben will.

Diesen Schadenersatzanspruch führt Grasser als Insolvenzursache an .

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte am 25. März 2025 das erstinzanzliche Urteil gegen Grasser und sechs weitere Angeklagte in den wesentlichen Anklagepunkten bestätigt. Die Freiheitsstrafe für den 57-Jährigen wurde von acht auf vier Jahre halbiert. Zugleich entschied der OGH eben über den "Privatbeteiligtenzuspruch" der Republik Österreich in Höhe von 9,8 Millionen Euro und betätigte diesen.

Das Urteil wurde am 28. April 2025 schriftlich zugestellt, inzwischen erhielt Grasser auch die Aufforderung zum Haftantritt in der Justizanstalt Innsbruck, der er binnen vier Wochen nachkommen muss. Im schriftlichen Urteil war allerdings ein Datumsfehler – was noch einmal zu einer Verzögerung führen könnte.

"Nicht möglich, Job zu finden"

Grasser ist ohne Beschäftigung, was er mit dem fast 16 Jahre andauernden Strafverfahren gegen sich begründet. Dies habe sein berufliches Fortkommen beeinträchtigt. Es sei ihm nicht möglich gewesen, eine Anstellung zu finden.

Für den Privatkonkurs hat Grasser unter Wahrheitspflicht ein Vermögensverzeicnis abgegeben. Sein noch vorhandenes Vermögen beziffert der mit Swarovski-Erbin Fiona Pacifico Griffini-Grasser verheiratete Ex-Politiker mit 300.000 Euro.

Grasser ist auch Gesellschafter der Firma Valuecreation, die sich bereits seit Oktober 2014 in Liquidation befindet. Diese Anteile halte der Schuldner für wertlos, heißt es seitens des AKV.

Er bietet den Gläubigern eine Barquote von drei Prozent binnen zwei Wochen ab rechtskräftiger Annahme des Zahlungsplans an. Nachdem aufgrund des bevorstehenden Haftantritts nicht zu erwarten ist, dass Grasser in den nächsten Jahren eine Beschäftigung mit einem entsprechenden Einkommen ausüben wird können, soll diese Zahlungsplanquote mit Unterstützung von dritter Seite finanziert werden, führt der KSV1870 aus.

Restschuldbefreiung schwer möglich

Die Herausforderung für Karl-Heinz Grasser, um seine Entschuldung zu erreichen, liegt in der Tatsache begründet, dass ein Teil seiner Verbindlichkeiten auf seiner strafrechtlichen Verurteilung fußt: Verbindlichkeiten aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung sind von der Erteilung einer Restschuldbefreiung im Rahmen eines Abschöpfungsverfahrens ausgenommen (§ 215 IO).

Er wird daher seine Gläubiger durch ein entsprechendes Zahlungsplanangebot von dessen Annahme überzeugen müssen, um seine Restschuldbefreiung erreichen zu können. Hauptgläubigerin ist die Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur. Ohne deren Zustimmung wird der Zahlungsplan keine Mehrheit erreichen.

"Die Forderung der Republik Österreich im Zusammenhang mit dem Verkauf der BUWOG-Wohnungen dürfte in einem Abschöpfungsverfahren von einem Schulderlass ausgenommen sein. Die einzige Möglichkeit, einen finanziellen Neustart zu erreichen, besteht – nach derzeitiger Informationslage – für Herrn Mag. Grasser darin, sich mit seinen Gläubigern auf eine Zahlungsplanquote zu einigen", erklärt Klaus Schaller, KSV1870-Leiter in Tirol.

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