"Integration ist Pflicht"

Sozialhilfe weg, 5.000 € Strafe – das hat Regierung vor

Integrationsverweigerer im Visier: Wer künftig Deutschkurse grundlos schwänzt oder bei Prüfungen betrügt, muss mit saftigen Strafen rechnen.
30.10.2026, 11:18
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Die Regierung verschärft die Regeln für Integrationsverweigerer massiv. Mit dem neuen Integrationspflichtengesetz, das Teil der geplanten Sozialhilfereform ist, sollen Verstöße gegen Integrationspflichten künftig deutlich härter bestraft werden. "Heute" hat alle Details.

Das müssen Asylberechtigte tun

Das neue Integrationspflichtengesetz setzt dabei auf zwei Maßnahmen: Einerseits soll die Sozialhilfe für Asylberechtigte bei Verstößen gegen Integrationspflichten gekürzt werden können. Andererseits sollen künftig auch Verwaltungsstrafen gegen Personen verhängt werden können, die ihren Verpflichtungen im Rahmen des Integrationsprogramms nicht nachkommen. Dazu zählen etwa die Teilnahme an kostenlosen Deutsch- und Wertekursen, das Ablegen von Integrationsprüfungen sowie die Anerkennung der Werte-Charta.

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Sozialhilfe weg, bis zu 5.000 € Strafe

Wer gegen diese Pflichten verstößt, muss künftig tief in die Tasche greifen. "Heute" hat die gesamte Liste an Strafen, die Integrationsverweigerern drohen.

1
Wiederholte Integrationsverweigerung
Personen, die mehrfach ihre Integrationspflichten verletzen, Deutsch- oder Wertekurse ohne triftigen Grund ablehnen/abbrechen sowie Integrationsprüfungen grundlos nicht wahrnehmen. Strafrahmen: 1.500 bis 5.000 Euro.
2
Ausstellung falscher Prüfungsnachweise
Personen, die wissentlich oder fahrlässig Prüfungszeugnisse ausstellen, obwohl die erforderlichen Kenntnisse nicht vorhanden sind. Bereits der Versuch ist strafbar. Strafrahmen: 1.000 bis 5.000 Euro.
3
Unrechtmäßige Inanspruchnahme von Leistungen/Integrationsbetrug
Gilt für jene, die eine andere Person an ihrer Stelle zu einer gesetzlichen Prüfung antreten lassen, um sich Aufenthaltsrechte, die Staatsbürgerschaft oder staatliche Leistungen zu erschleichen. Im Wiederholungsfall verdoppelt sich der Strafrahmen auf € 400 bis € 4.000. Schwere Fälle von Fälschung und Betrug können zudem strafrechtlich mit Haft geahndet werden. Strafrahmen: 200 bis 2.000 Euro.
4
Verletzung der Mitwirkungspflichten
Betrifft das Versäumen von Beratungsterminen, die Verweigerung der Mitwirkung bei der Potenzialerhebung, falsche Angaben oder die Ablehnung der Werte-Charta. Strafrahmen: 250 bis 1.500 Euro.
5
Nichterfüllung der Integrationsvereinbarung
Wird fällig, wenn die verpflichtende Integrationsberatung nicht innerhalb eines Jahres bzw. die weiteren Integrationspflichten nicht innerhalb von zwei Jahren nachgewiesen werden. Strafrahmen: 250 bis 1.500 Euro.
6
Prüfungsbetrug
Ahndet die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel oder das Leisten von unerlaubter Hilfe bei Integrations- und Werteprüfungen. Strafrahmen: bis zu 1.000 Euro.

Kanzler: "Frage der Gerechtigkeit"

Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) betont: "Wer in Österreich leben will, muss Deutsch lernen, unsere Werte akzeptieren und bereit sein, sich durch Arbeit eine eigenständige Zukunft aufzubauen." Das Zusammenleben beruhe auf gemeinsamen Regeln und gemeinsamer Verantwortung, Fördern und Fordern gehöre zusammen. "Es ist eine Frage von Gerechtigkeit, dass unsere Regeln vehement durchgesetzt werden und Verstöße zu Sanktionen führen."

Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP) fügt an: "Integration ist in Österreich Pflicht, mit dem Integrationspflichtengesetz halten wir das auch gesetzlich fest. Aber ein Gesetz ohne Konsequenzen ist zahnlos. Deshalb gibt es im Integrationspflichtengesetz nicht nur die Möglichkeit, die Sozialhilfe zu streichen, sondern auch Strafen."

Wer seine Pflichten wiederholt verletze, bekomme "die volle Härte" des Gesetzes zu spüren. "Wir machen Integration verbindlich und sorgen dafür, dass die Einhaltung dieser Pflichten auch von allen eingefordert werden kann", so Bauer.

nico, Akt. 30.10.2026, 11:20, 30.10.2026, 11:18