Die Causa rund um Pleitier René Benko ist noch lange nicht abgeschlossen: Denn nachdem der gefallene Immo-Tycoon am Mittwoch in Innsbruck wegen betrügerischer Krida zu zwei Jahren Haft verurteilt wurde, legt jetzt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nach.
Die WKStA will nämlich eine Nichtigkeitsbeschwerde einlegen und den Freispruch im Fall der Mietvorauszahlung anfechten. In dieser Causa ist Benko am Mittwoch freigesprochen worden.
Nun soll das Urteil aber angefochten werden, wie WKStA-Sprecher Martin Ortner der APA am Freitag mitteilte. Die Genehmigung der Oberbehörden für die Beschwerde liege vor, so Ortner.
Konkret geht es in der Causa um eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in der Höhe von satten 360.000 Euro für eine Villa auf der Innsbrucker Hungerburg.
Schuldig gesprochen wurde der 48-Jährige hinsichtlich einer Schenkung in der Höhe von 300.000 Euro an seine Mutter. Doch auch hier ist noch nicht Schluss. Denn Benkos Anwalt Norbert Wess hatte bereits am Donnerstag Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde angekündigt.
Bis Montag bleibt nun jedenfalls Zeit, spätestens dann müssen die Rechtsmittel eingereicht werden.