Mit dieser Rechnung hatte Frau G. nicht gerechnet. Die Wienerin kaufte in einem Möbelhaus ein neues Bett – bestehend aus Rahmen, Matratze und Lattenrost. Der Preis im Geschäft schien fair, doch als die Rechnung ins Haus flatterte, war die Überraschung groß: Der Endbetrag lag deutlich über dem vereinbarten Preis.
Auf Nachfrage erklärte man Frau G., dass für jedes einzelne Teil des Bettes – also Rahmen, Matratze und Lattenrost – jeweils Liefer- und Montagekosten anfallen würden. Insgesamt wurden so satte 220 Euro extra verrechnet. Pikant: Im Beratungsgespräch war davon keine Rede gewesen, auf der Rechnung selbst waren die Kosten ebenfalls nicht nachvollziehbar aufgeschlüsselt.
Dabei wirbt das Möbelhaus auf seiner Website mit einer Lieferpauschale pro Einkauf. Für Frau G. war daher klar: Hier muss ein Fehler vorliegen. Doch der Verkaufsleiter wiegelte ab und erklärte, diese Pauschale gelte ausschließlich für Onlinebestellungen – im stationären Handel müsse man tiefer in die Tasche greifen.
Die Konsumentin ließ das nicht auf sich sitzen und wandte sich an die Konsumentenberatung der Arbeiterkammer (AK). Mit Erfolg: Erst nachdem die Arbeiterkammer beim Möbelhaus nachhakte, lenkte dieses ein und verzichtete auf die zusätzlichen Kosten. Frau G. bekam die 220 Euro vollständig zurückerstattet.
"Es muss auf der Website des Unternehmens klar und transparent angegeben werden, wofür genau die Lieferpauschale verrechnet wird", betont Mario Pataki, Konsumentenexperte der AK. Nur so könnten Konsumenten vor unangenehmen Überraschungen geschützt werden.