Ein Notarratsakt aus dem Jahr 2003 verpflichtete Stiefvater Walter S. (93) dazu, sich um das Großjedlersdorfer Haus seines Stiefsohns – für das er ein lebenslanges Wohnrecht genoss – zu kümmern. Schriftlich festgehalten wurde laut "Heute"-Infos am 5. Jänner 2004 bei einem Notar in Wien-Wieden, dass "sämtliche Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, welche für die Erhaltung und Verbesserung des auf der vertragsgegenständlichen Liegenschaft errichteten Gebäudes erforderlich oder nützlich sind", zu leisten seien.
Doch nach dem Tod Gattin und Mutter des Eigentümers im September 2016 habe der rüstige Pensionist am Haus wirklich nichts mehr gemacht, beklagt der Stiefsohn. Selbst dringende Sanierungsarbeiten blieben aus. In der Nacht auf 5. Juli kam es zur verheerenden Explosion in Wien-Floridsdorf – wir berichteten.
Den Schaden hat nun auch der Stiefsohn (64) zu beklagen, dessen Elternhaus in Schutt und Asche liegt. Zudem wird der pensionierte Beamte im Netz mit Spott und jeder Menge "negativen Kommentaren" zugeschüttet. "Meinem Mandanten lag es fern, einen alten Menschen zu sekkieren oder gar zu einer Sprengung zu motivieren. Er wollte lediglich seine vertraglichen Rechte gerichtlich durchsetzen", sagt sein Anwalt Johannes Stephan Schriefl. "Das ist legitim, auch gegen einen alten Menschen!", rechtfertigt sich der Jurist.
Vorangegangen war ein Rechtsstreit inklusive einer eingebrachten Klage wegen der angeblichen Versäumnisse des Stiefvaters bei der Hauspflege, durch das dieser sein Wohnrecht verwirkt hätte. Es bestand laut einem Sachverständigen-Gutachten sogar "Gefahr im Verzug" im Haus, legt der Anwalt des Stiefsohns gegenüber "Heute" offen. Die Anwältin von Walter S. war auf "Heute"-Anfrage übrigens nicht erreichbar.
Ob der jahrelange Rechtsstreit tatsächlich das Motiv für die mutmaßlich absichtlich herbeigeführte Explosion war, müssen nun Ermittler klären. Gegen den 93-Jährigen wird wegen des Verdachts der vorsätzlichen Gemeingefährdung ermittelt. Der Pensionist liegt mit Verbrennungen zweiten Grades auf der Intensivstation und wird dort von der Polizei bewacht. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.