In einer Umfrage der Erotikplattform Erobella unter mehreren hundert inserierenden Sexarbeitenden gaben zwei Prozent an, zur WM zu reisen; weitere fünf Prozent erwägen es. Hochgerechnet auf die Branche ergeben sich daraus europaweit mehrere tausend potenzielle Reisende – vorausgesetzt, sie kommen über die US-Grenze.
Bezogen auf die auf Erobella inserierenden Anbietenden entsprechen die Umfragewerte rund 515 Reisenden und 1.289 Unentschlossenen in Deutschland sowie etwa 634 beziehungsweise 1.585 in Großbritannien. Überträgt man die Quoten auf die geschätzte Gesamtzahl der Sexarbeitenden beider Länder, ergeben sich rund 1.834 Reisende in Deutschland und etwa 2.040 in Großbritannien.
Auf Basis einer konservativ angesetzten Gesamtzahl von rund einer Million Sexarbeitenden in Europa kommt das Modell – unter Berücksichtigung eines Reise-Erschwinglichkeitsfaktors von 0,45 – europaweit auf etwa 9.000 Reisende und 22.500 Unentschlossene. Der Faktor trägt dem Umstand Rechnung, dass interkontinentale Reisen stark einkommensabhängig sind und ein erheblicher Teil der Branche auf einkommensschwächere Länder entfällt; die in Deutschland und Großbritannien erhobenen Quoten würden das gesamteuropäische Bild andernfalls überzeichnen. Erobella weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den länderübergreifenden Werten um modellierte Schätzungen handelt, die aus einer auf zwei Länder begrenzten Umfrage hochgerechnet wurden.
Für viele Befragte ist nicht die Reiselust die eigentliche Frage, sondern die Einreise selbst. Nach US-Einwanderungsrecht (Immigration and Nationality Act, INA § 212(a)(2)(D)) kann Personen die Einreise verweigert werden, die innerhalb der vergangenen zehn Jahre der Prostitution nachgegangen sind – selbst dann, wenn die Tätigkeit am Ausübungsort vollkommen legal war und keinerlei Absicht besteht, während des US-Aufenthalts zu arbeiten. Betroffenen zufolge kann bereits der Verdacht einer Grenzbeamtin oder eines Grenzbeamten genügen.
Im Interview mit Erobella schilderte die kanadische Escort Lucy Huxley, wie sie bei der Einreise in eine zweite Befragung gezogen, über Stunden verhört und ihr Telefon sowie ihr Gepäck durchsucht wurde, bevor man sie abwies und mit einer Einreisesperre belegte. Ihr späteres Eingeständnis, gearbeitet zu haben, habe aus einer zunächst fünfjährigen Sperre eine – nach ihrer Einschätzung – dauerhafte gemacht.
Ähnliches berichtet der kanadische Performer Milo Miles, der nach eigenen Angaben über acht Stunden festgehalten und mit einer zehnjährigen Sperre belegt wurde. Nach Darstellung der Betroffenen greifen die Behörden zur Identifizierung mutmaßlicher Sexarbeitender unter anderem auf Escort-Verzeichnisse, geteilte Datenbestände und Gesichtserkennung zurück. Ein Nachweis sei nicht erforderlich – der Verdacht genüge.
"Die Zahlen zeigen, dass ein Großereignis wie die Weltmeisterschaft auch für Sexarbeitende ein wirtschaftlicher Faktor ist. Gleichzeitig macht unsere Recherche deutlich, wie sehr eine veraltete Rechtslage Menschen trifft, die einer in Europa legalen Tätigkeit nachgehen – und das häufig allein auf Grundlage eines Verdachts", so Erobella.