Rund 400 Euro pro Jahr verschenken einkommensschwache Familien in Österreich, weil sie ihnen zustehende Vergünstigungen schlicht nicht abholen. Wer einen Befreiungsbescheid der Rundfunkgebühren-Stelle OBS besitzt, spart nicht nur die monatliche Rundfunkabgabe, sondern hat seit April 2026 Anspruch auf verbilligten Mobilfunk und einen gedeckelten Strompreis.
Eine vierköpfige Familie könne sich bei voller Ausschöpfung beider Schienen 399 Euro im Jahr ersparen, rechnet das Vergleichsportal tarife.at in einer aktuellen Modellrechnung vor.
"Bei Sozialleistungen gibt es in Österreich ein strukturelles Problem. Ein erheblicher Teil der Berechtigten weiß nicht, dass ihnen ein Zuschuss zusteht, oder scheut den bürokratischen Aufwand", warnt tarife.at-Geschäftsführer Michael Kreil.
Viele Betroffene würden zudem aus Scham vor der Antragstellung zurückschrecken, anstatt ihren Rechtsanspruch geltend zu machen. Bei der Mindestsicherung verzichte rund ein Drittel der Berechtigten – etwa 73.000 Haushalte – komplett auf das Geld, beruft sich Kreil auf Untersuchungen der Armutskonferenz.
Beim Handy zieht der Bund über die "Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt" monatlich bis zu 12 Euro direkt von der Rechnung ab, was im Jahr 144 Euro Ersparnis bringt. Für Verwirrung sorgt hier allerdings das Angebot: Nicht alle Anbieter am Markt haben die nötige Vereinbarung mit dem Ministerium unterzeichnet. Und wer einen solchen Vertrag hat, bietet den Rabatt zudem oft nur für ausgewählte Tarife an.
Dazu klafft die Leistung bei den 55 am Markt verfügbaren Sozialtarifen massiv auseinander. Zwar bieten 31 Angebote mindestens 100 GB Daten und 14 davon unbegrenztes Datenvolumen, fünf Anbieter speisen Kunden allerdings mit null Datenvolumen ab. Zudem gilt die Förderung pro Haushalt nur für einen einzigen Mobilfunkvertrag.
Beim Strom greift der Nachlass seit April 2026 hingegen flächendeckend und vollautomatisch über jeden Versorger. Berechtigte mit OBS-Bescheid zahlen für den reinen Energieanteil gedeckelte 6 Cent netto pro Kilowattstunde bis zu einer Jahresgrenze von 2.900 Kilowattstunden. Für den Mehrverbrauch gilt aktuell ein Referenzwert von 10,18 Cent netto, während Netzentgelte und Steuern regulär anfallen.
Für eine vierköpfige Familie mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden beziffern die Analysten allein das Strom-Sparpotenzial auf rund 255 Euro jährlich. Die tatsächliche Entlastung hänge jedoch immer vom individuellen Verbrauch und bisherigem Energietarif ab.
Anspruch auf die Befreiung haben Personen mit geringem Einkommen, darunter Bezieher von Mindestsicherung, Studienbeihilfe, Pflegegeld, Arbeitslosengeld oder Ausgleichszulage. Die monatliche Nettoeinkommensgrenze liegt bei 1.465,40 Euro für Alleinstehende, bei 2.311,81 Euro für zwei Personen und steigt um 226,11 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied. Der Antrag wird schriftlich oder online direkt bei der Gebührenstelle OBS eingereicht.
Das Vergleichsportal tarife.at ist eine Tochtergesellschaft von Geizhals.at und betreibt in Österreich zertifizierte Tarifvergleiche für Telekommunikation und Energie.