Ein weltpolitischer Meilenstein bahnt sich an: Zwischen der Ukraine und Russland könnte es zu einem Friedensabkommen kommen. Denn nachdem US-Präsident Donald Trump mit seinem russischen Amtskollegen Wladimir Putin in der Vorwoche in Alaska über mögliche Lösungen gesprochen hat, um den Krieg zu beenden. Fand am Montag ein Treffen zwischen dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj und dem Amerikaner im Weißen Haus statt.
Ein Waffenstillstand oder ein Friedensabkommen gibt es bislang aber noch nicht – dafür sind weitere Gespräche angesetzt. Putin, Selenskyj und Trump sollen an einen Tisch.
Für so ein trilaterales Treffen muss aber auch ein Ort gefunden werden. Die Schweiz hat sich dafür bereitgestellt – ist aber nicht das einzige Land, das sich angeboten hat.
Noch am Dienstag, bei einem virtuellen Treffen des Europäischen Rates und der sogenannten "Coalition of the Willing" (Koalition der Willigen), brachte Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) Österreich erneut ins Spiel, um als Ort für den Friedensgipfel zu fungieren.
"Unsere Hauptstadt verfügt über eine lange Tradition als Ort des Dialogs und bietet mit den hier ansässigen internationalen Organisationen – allen voran der OSZE – ausgezeichnete Rahmenbedingungen", so der Kanzler und knüpfte dabei an die Aussage von Außenministerin Beate Meinl-Reisinger im ORF am Montag an.
Das erneute Angebot Stockers wirft aber auch Fragen auf. Immerhin liegt gegen Putin ein internationaler Haftbefehl vor. Heißt also: Würde der russische Präsident in ein Land reisen, das Vertragspartner des Römer Statuts ist, müsste er umgehend verhaftet werden. Auch Österreich ist ein solcher Vertragspartner.
Damit ein trilaterales Friedensgespräch dennoch möglich ist, müsste gewährleistet werden, dass Putin nicht verhaftet werde. Als Amtssitz zahlreicher internationaler Organisationen wie etwa der OSZE wäre es für Österreich jedenfalls Möglichkeit, mit dem Internationalen Strafgerichtshof ein solches Abkommen zu treffen.
"Als Vertragspartei des Römer Statuts besteht für Österreich wie für alle anderen Vertragsparteien eine Kooperationsverpflichtung mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH). Die allfällige Frage einer Teilnahme an möglichen Friedensverhandlungen von Personen, gegen die ein Haftbefehl des IStGH besteht, muss im Vorfeld in Konsultationen mit dem Gerichtshof geklärt werden", so das Bundeskanzleramt zu "Heute".
"Sollten die Verhandlungen in Wien stattfinden, werden wir aufgrund unserer Amtssitzabkommen mit internationalen Organisationen in Wien (etwa mit der OSZE) mit dem IStGH in Kontakt treten, um Präsident Putin eine Teilnahme zu ermöglichen", heißt es weiter.