Christoph (26) hat Trisomie 21, fährt regelmäßig mit den Öffis. Bei einer Fahrt mit der S45 passierte Anfang Juni dann etwas, was weder er noch seine Mutter Susanna fassen konnten. Sie und ihr Sohn hatten über die Jahre hinweg immer wieder Diskriminierung erfahren, doch ein Erlebnis in einem Zug der ÖBB ließ die beiden erneut sprachlos zurück.
Als Christoph an diesem Tag nach Hause kam, war Mutter Susanna entsetzt: "Er hat mir gesagt, dass er gestraft wurde, war ganz überrascht", weiß sie noch lebhaft. "Ich habe ihm immer wieder gezeigt, wo er den Fahrschein in der App findet, aber er hat sich einfach nicht mehr daran erinnert", stellt die 61-Jährige aus Wien Penzing klar. Aufgrund seiner Behinderung fällt es dem 26-Jährigen schwer zu sprechen, er konnte den Kontrolleuren also nicht erklären, dass er ein Ticket hat, es bloß nicht findet. Statt zu helfen und Christoph zu erklären, wo er seinen Fahrschein in der App finden könnte, straften die ÖBB-Mitarbeiter den 26-Jährigen – 105 Euro hätte er zahlen müssen.
Sofort wandte Susanna sich an die ÖBB, erklärte die Situation und schickte ein Bild vom gültigen Ticket mit. Die Antwort: Die Fahrgeldnachforderung wird aus kundendienstlichen Gründen und ohne Präjudiz für künftige Fälle auf die Bearbeitungsgebühr von 10 Euro reduziert. Für Susanna eine Frechheit. Sie will auf keinen Fall bezahlen – immerhin handle es sich um einen Fehler der ÖBB. "Ich hätte die zehn Euro locker, aber es geht ums Prinzip. Christoph bekommt die Mindestsicherung, für ihn ist das schon viel Geld", so die Mutter. Nach zahlreichen E-Mails an die ÖBB wurde die Forderung nun bei einem Inkasso-Büro eingereicht – mit Mahngebühren sind Susanna und Christoph nun bereits 22 Euro schuldig.
Auf "Heute"-Nachfrage erklären die ÖBB, man bedauere die Fahrgeldnachforderung, diese sei vom Kundenservice bereits erlassen worden. Aufgrund der Tarifbestimmungen sei es jedoch nicht möglich, auch von der Bearbeitungsgebühr abzusehen, da zum Zeitpunkt der Kontrolle kein Ticket vorgewiesen werden konnte. "Da diese Bearbeitungsgebühr nicht innerhalb der vorgesehenen Zahlungsfrist beglichen wurde, wurden in weiterer Folge Mahngebühren verrechnet", erklärte Judith Winder von den ÖBB. In diesem besonderen Fall würde man sich bei erneuter Kontaktaufnahme jedoch um eine individuelle Lösung bemühen.