Kurz vor Beginn der Schulferien locken oft deutlich günstigere Preise für Flüge und Hotels. Für manche Familien ist die Versuchung groß, den Urlaub ein paar Tage vorzuziehen und die Kinder einfach vorzeitig aus der Schule zu nehmen. Oft wird dabei der unangenehme Gang zur Schulleitung für eine offizielle Genehmigung durch eine Krankmeldung umgangen. Doch genau dieses Vorgehen kann teuer werden – vor allem dann, wenn der Schwindel auffliegt.
In Österreich besteht eine neunjährige allgemeine Schulpflicht, ein ungerechtfertigtes Fernbleiben ist nicht erlaubt und unterliegt einer strengen Regel, wie das Bildungsministerium klarstellt.
Bestehen Zweifel an der Glaubwürdigkeit einer Krankmeldung, kann die Schule den Fall melden. Denn ein unbegründetes Fernbleiben vom Unterricht ist kein Kavaliersdelikt. "Ein ungerechtfertigtes Fernbleiben an mehr als drei Schultagen stellt eine Verletzung der Schulpflicht dar, die seitens der Schule bei der Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige zu bringen ist", heißt es auf "Heute"-Nachfrage.
„Der Strafrahmen reicht von 110 bis 440 Euro“
Der Strafrahmen ist dabei keineswegs gering und reicht "von 110 bis 440 Euro".
Ein genehmigter Urlaub außerhalb der Ferien ist zwar grundsätzlich möglich, dafür braucht es jedoch eine offizielle Freistellung durch die Schule. Diese wird nur in begründeten Ausnahmefällen erteilt – etwa bei familiären Ereignissen – nicht jedoch, um günstigere Reiseangebote zu nutzen.
Eltern, die dennoch auf eine falsche Krankmeldung setzen, gehen ein doppeltes Risiko ein: Neben der Geldstrafe drohen auch unangenehme Gespräche mit der Schule. Experten raten daher dringend, Urlaubspläne mit dem Schulkalender abzustimmen oder rechtzeitig das Gespräch mit der Schulleitung zu suchen.