Transfrauen sind Männer, die sich dazu entschließen, als Frau zu leben. Dazu gehört eine äußerliche Veränderung – also Kosmetik, Haare, Kleidung. Manche wagen auch den letzten großen Schritt, die Geschlechtsangleichung.
Berechtigt sie diese Veränderung zur Benutzung der Damen-Umkleide im Fitnesscenter oder der Damentoilette im öffentlichen Raum? Denn es handelt sich zwar – äußerlich – um Frauen, genetisch sind es jedoch immer noch Männer mit XY-Chromosomen.
Der Supreme Court in Großbritannien hat diesbezüglich vor kurzem ein Urteil gefällt.
Transfrau: Mann, der zur Frau übergeht
Transmann: Frau, die zum Mann übergeht
Laut dem Urteil, sollte es "Transfrauen nicht gestattet sein, die Damentoiletten" an Arbeitsplätzen oder in öffentlichen Einrichtungen wie Geschäften und Krankenhäusern zu benutzen. Dasselbe gelte für Transmänner, die biologisch weiblich seien und Herrentoiletten benutzen.
Der Oberste Gerichtshof hat erklärt, dass sich die Begriffe "Frau" und "Geschlecht" im Gleichstellungsgesetz auf eine biologische Frau und das biologische Geschlecht beziehen.
Das Urteil hat unter anderem Auswirkungen auf Arbeitsstätten sowie Orte, an denen für die Öffentlichkeit zugängliche Dienstleistungen angeboten werden. Dazu gehören etwa Krankenhäuser, Geschäfte, Restaurants, Freizeiteinrichtungen, Zufluchtsstätten und Beratungsstellen sowie Sporteinrichtungen, Schulen und Vereine, heißt es in der Richtlinie.
Arbeitsstätten müssen der Richtlinie zufolge zwingend nach Geschlechtern getrennte Toiletten und – soweit sie benötigt werden – auch Wasch- und Umkleideräume zur Verfügung stellen. Bei den für die Öffentlichkeit zugänglichen Orten sei dies nicht zwingend notwendig. Es könne aber für Frauen diskriminierend sein, wenn dort nur gemischt genutzte Einrichtungen vorhanden seien.
So müssen Schulen für Buben und Mädchen über acht Jahren getrennte Umkleideräume bereitstellen. Für Transgender-Schüler seien "geeignete alternative Regelungen erforderlich", so die Aufsichtsbehörde. Transgender-Mädchen sollte es nicht gestattet sein, die Mädchentoiletten oder Umkleideräume zu benutzen, und Schülern, die sich als Transgender-Jungen (biologische Mädchen) identifizieren, sollte es nicht gestattet sein, die Jungentoiletten oder Umkleideräume zu benutzen.
Unter gewissen Umständen sei es rechtlich auch zulässig, dass Transfrauen von Einrichtungen für Männer ausgeschlossen würden und Transmänner von denen für Frauen. Es dürfe aber keine Situation entstehen, in denen Transmenschen keine Option mehr hätten. Wenn möglich, sollten neben nach Geschlechtern getrennten Einrichtungen auch solche für den gemeinsamen Gebrauch geschaffen werden.