Eine schillernde Krähenfeder im Stadtpark, eine Eulenfeder beim Waldspaziergang oder das prachtvolle Fundstück vom Donauufer: Für viele Menschen wirken Wildvogelfedern wie harmlose Natursouvenirs. Doch was kaum bekannt ist: In Österreich ist das Sammeln von Federn geschützter Wildvögel grundsätzlich verboten – selbst dann, wenn sie scheinbar verlassen am Boden liegen.
Die Rechtslage mag auf den ersten Blick streng wirken. Dahinter stehen jedoch Artenschutz, Nachvollziehbarkeit und ein Grundprinzip des Naturschutzes: Was geschützte Wildtiere hinterlassen, soll nicht zum Sammelobjekt werden.
Der entscheidende Punkt liegt in einer juristischen Feinheit: Viele Wildvogelarten stehen in Österreich unter Schutz – ebenso ihre "Teile und Erzeugnisse". Dazu zählen nicht nur Eier oder Nester, sondern auch Federn.
Das Verbot soll verhindern, dass Behörden kaum mehr unterscheiden können, ob eine Feder tatsächlich zufällig gefunden oder einem Tier gezielt entnommen wurde. Würde das Sammeln allgemein erlaubt, entstünde eine Grauzone: Besonders seltene Arten könnten leichter zum Ziel von Störungen oder illegaler Verfolgung werden.
Gerade bei Greifvögeln, Eulen oder seltenen Singvögeln besitzen Federn hohen Sammlerwert. Manche werden online gehandelt, andere landen in privaten Sammlungen oder als Dekoration.
In Österreich greifen mehrere Schutzbestimmungen auf Bundes- und Landesebene sowie europäische Naturschutzvorgaben. Viele heimische Wildvogelarten fallen unter strengen Schutz.
Wer geschützte Tierbestandteile besitzt oder mitnimmt, kann – abhängig vom Bundesland und Einzelfall – mit teuren Verwaltungsstrafen rechnen. In Wien sieht das Wiener Naturschutzgesetz bei Verstößen gegen Artenschutzbestimmungen Geldstrafen von bis zu 21.000 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 35.000 Euro vor. Juristisch relevant ist dabei nicht nur das Töten oder Stören geschützter Tiere, sondern unter Umständen bereits der Besitz oder Transport von aus der Natur entnommenen Körperteilen – darunter können auch Wildvogelfedern fallen. Entscheidend bleibt jedoch der Einzelfall: Eine einzelne Fundfeder wird anders bewertet als gezielte Entnahme, Handel oder das Sammeln seltener Arten.
Für Spaziergängerinnen und Spaziergänger wirkt die Regelung oft widersprüchlich. Schließlich liegt die Feder bereits am Boden – warum sollte ihre Mitnahme schaden?
Naturschutzbehörden verweisen auf die Summe vieler kleiner Eingriffe. Ein einzelnes Mitbringsel scheint belanglos. Doch wenn tausende Menschen sammeln, verschwinden natürliche Spuren aus Ökosystemen, und Kontrollen gegen Wildtierkriminalität werden schwieriger.
Die Empfehlung lautet daher: fotografieren statt einstecken. Wer eine besonders schöne Feder findet, darf sich über den Moment freuen – und sie dort lassen, wo sie Teil der Natur bleibt.