Seine Fans kennen ihn seit Jahrzehnten als Rapper mit einer Vorliebe für provokante Texte. Doch mittlerweile ist Sido längst auch als Geschäftsmann aktiv. Unter anderem mischt der Berliner im Cannabisgeschäft mit.
Eine Werbekampagne rund um seine Cannabismarke "Siggis PHARM" sorgt nun allerdings für juristischen Ärger.
Im Mittelpunkt steht die Plattform Bloomwell, die medizinisches Cannabis vermittelt. Gemeinsam mit Sido warb das Unternehmen unter anderem mit dem Slogan "Mit Sido zu deinem Cannabis-Rezept".
Doch genau diese Werbung ist nach Auffassung der Justiz unzulässig.
Bereits im Jänner 2026 hatte das Landgericht Frankfurt einer Klage der Apothekerkammer Nordrhein stattgegeben.
Bloomwell ging gegen die Entscheidung in Berufung. Doch auch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt blieb das Unternehmen erfolglos.
Die Richter bestätigten die einstweilige Verfügung der Vorinstanz. Damit darf Bloomwell nicht mehr in der beanstandeten Form mit Sido für den Bezug von medizinischem Cannabis werben.
Der Grund: Nach dem deutschen Heilmittelwerbegesetz dürfen bekannte Persönlichkeiten nicht mit ihrer Prominenz für verschreibungspflichtige Arzneimittel werben und dadurch deren Konsum fördern.
Doch nicht nur Sidos Beteiligung an der Kampagne bereitete den Richtern Probleme.
Bloomwell hatte auch mit kostenlosen Rezepten beziehungsweise Rezeptanfragen im Zusammenhang mit dem Erwerb von medizinischem Cannabis geworben.
Nach Auffassung des Gerichts sollte das Angebot den Zugang zu den Produkten erleichtern und deren Absatz fördern.
Die kostenlose Verschreibung wurde dabei als unzulässige Werbezugabe eingestuft.
Gegen die Kampagne war die Apothekerkammer Nordrhein vorgegangen.
Sie argumentierte, dass solche Werbemaßnahmen nicht mit den gesetzlichen Vorgaben für Arzneimittel vereinbar seien.
Bloomwell hielt dagegen und stellte unter anderem infrage, ob die Kammer überhaupt berechtigt sei, gegen die Werbung vorzugehen.
Doch auch damit konnte sich das Unternehmen vor dem Oberlandesgericht nicht durchsetzen.
Wichtig ist die Unterscheidung: Das Gericht hat nicht Sido persönlich verurteilt. Die Entscheidung richtet sich gegen die Werbemaßnahmen der Plattform Bloomwell.
Auch der Verkauf von medizinischem Cannabis wurde dadurch nicht grundsätzlich verboten.
Für Sidos Cannabisgeschäft ist das Urteil dennoch ein Rückschlag. Schließlich sollte gerade sein prominenter Name dabei helfen, die Produkte bekannter zu machen.