Der Streit um die Behandlung niederösterreichischer Gastpatienten in Wiener Spitälern kocht immer wieder hoch. Öl ins Feuer goss zuletzt die nö. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP). Mit der Klage eines abgewiesenen Patienten aus dem Bezirk Mistelbach wollte die Landeschefin den Druck auf Wien erhöhen – "Heute" berichtete.
"Heute" erfuhr nun von einem Fall, der sprachlos macht. Denn offenbar herrscht über die Anwendung der Gastpatienten-Regelung nicht immer Klarheit. Demnach soll das Caritas Socialis (CS) Hospiz am Rennweg (Wien-Landstraße) einen Sterbenden abgewiesen haben, da dieser in Niederösterreich wohnte.
"Bei meinem Mann Paul ist im Mai 2024 ein Gehirntumor diagnostiziert worden", erzählt seine Frau Caroline R. (alle Namen geändert). Bald war klar, dass sich die Niederösterreicherin aus dem Bezirk Gänserndorf (NÖ) um einen Palliativplatz für den 42-Jährigen kümmern muss: "Ich habe Paul dann im Herbst 2024 im CS Hospiz am Rennweg angemeldet, das kannte ich vom Hörensagen", erklärt die zweifache Mutter. Das Hospiz mit 12 Palliativstation-Betten ist Teil des Krankenhauses der Barmherzigen Schwestern Wien.
Immer wieder fragte Caroline R. beim Hospiz nach, ob die Anmeldung noch passt: "Ich habe nie irgendeine Information erhalten, dass er nicht genommen werden kann." Mitte Dezember 2025 verschlechterte sich der Zustand ihres Mannes dramatisch, er musste im Landesklinikum Hainburg aufgenommen werden.
"Nachdem ich dem dortigen Palliativteam mitgeteilt habe, dass Paul einen Platz im Hospiz am Rennweg hat, haben sie zwecks der Überstellung angerufen. Es wurde mitgeteilt, dass sie im Hospiz seit einer Woche keine Patienten mehr aus Niederösterreich aufnehmen dürfen. In dem Moment wusste ich nicht, was ich machen soll. Er war in einem Akut-Spital, benötigte aber eine Palliativ-Betreuung", erzählt Caroline R.
Das Palliativteam von Hainburg suchte einen Platz für Paul – und wurde schließlich zum Glück im Hospiz in Mistelbach fündig: "Am 30. Dezember wurde mein Mann überstellt, am 11. Jänner starb er. Das Team dort war sehr einfühlsam, im Nachhinein war es die beste Entscheidung", meint die Niederösterreicherin, die jetzt viel Organisatorisches erledigen muss: "Da muss man durch, es lenkt aber auch ab."
Unter die Trauer um ihren Mann mischt sich aber auch Ärger: "Es wäre wünschenswert gewesen, wenn sie mir vorher mitgeteilt hätten, dass es für meinen Mann keinen Platz gibt. Gerade in so einer Situation erhofft man sich Unterstützung. Ein rechtzeitiger Anruf hätte die Situation für alle ein bisschen erleichtert."
"Heute" fragte im Büro von Gesundheits-Stadtrat Peter Hacker (SPÖ) nach, ob die Gastpatienten-Regelung tatsächlich auch auf Palliativ-Patienten angewandt wird: "Die Gastpatienten-Regelung betrifft planbare Behandlungen und Operationen in den Wiener Krankenhäusern. Akutfälle, aber auch palliative Behandlungen sind davon nicht betroffen", erklärt ein Sprecher.
Es wird bedauert, "dass wir jetzt erst von diesem Fall erfahren haben, insbesondere, da im Dezember Vertreter der betroffenen Institutionen beim Stadtrat waren und von diesem oder ähnlichen Fällen nichts berichteten."
Auch eine Sprecherin von Caritas Socialis sah sich den Fall genauer an: "Wir erhielten den Anruf, dass sich die Situation von Herrn R. verschlechterte und er von Niederösterreich auf der Palliativstation in Wien aufgenommen werden sollte. Zur Zeit des Anrufs waren alle Bettenkapazitäten ausgeschöpft und eine sofortige Aufnahme nicht möglich. Das Ziel der Palliativstation in Wien ist es, schwerpunktmäßig die Betreuung der Wienerinnen und Wiener sicherzustellen", wird erklärt. Ob die Aussage gefallen sei, dass Paul R. nicht aufgenommen werden konnte, da er aus NÖ ist, könne nicht mehr eruiert werden.