Auf Millionen Österreicher kommen höhere Kosten zu. Die jährliche Servicegebühr für die E-Card steigt erneut. Besonders bitter: Ab heuer müssen erstmals auch Pensionisten dafür bezahlen. Bisher waren sie von der Gebühr ausgenommen.
Die Änderung ist Teil des Sparpakets der Bundesregierung. Bereits für das Jahr 2026 wurde das jährliche Serviceentgelt von 13,80 Euro auf 25 Euro angehoben. Jetzt folgt die nächste Erhöhung: Für 2027 werden 26,85 Euro fällig.
Besonders stark trifft die Neuregelung Österreichs Pensionisten. Sie mussten bisher kein jährliches Serviceentgelt für ihre E-Card bezahlen. Damit ist jetzt Schluss.
Am 15. November 2026 wird die Gebühr erstmals auch für Pensionisten fällig. Die 26,85 Euro werden direkt von der Pension einbehalten. Eine gesonderte Überweisung ist daher nicht notwendig.
Die neue Regelung betrifft damit eine Bevölkerungsgruppe, die bisher vollständig von der jährlichen Zahlung ausgenommen war.
Die jährliche Gebühr betrifft unter anderem Arbeitnehmer, Lehrlinge und freie Dienstnehmer. Bei Beschäftigten wird der Betrag in der Regel vom Arbeitgeber eingehoben und an die Sozialversicherung abgeführt.
Neu hinzu kommen Pensionisten, die ab dem Beitragsjahr 2027 ebenfalls zur Kasse gebeten werden.
Wichtig: Die Gebühr wird jeweils im November für das darauffolgende Kalenderjahr eingehoben. Wer im November 2026 bezahlt, entrichtet somit bereits das Serviceentgelt für 2027.
Allerdings müssen nicht alle Versicherten die 26,85 Euro bezahlen. Weiterhin gibt es Ausnahmen. So sind etwa mitversicherte Kinder und Partner von der jährlichen Gebühr ausgenommen.
Auch Personen, die wegen besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind, müssen grundsätzlich kein Serviceentgelt entrichten.
Aber Achtung: Nicht jede Rezeptgebührenbefreiung bedeutet automatisch, dass auch die E-Card-Gebühr entfällt. Wer etwa die jährliche Rezeptgebührenobergrenze erreicht hat, ist deshalb nicht automatisch vom Serviceentgelt befreit.
Wer unsicher ist, ob er bezahlen muss, kann sich direkt bei seinem Krankenversicherungsträger informieren.
Für die Versicherten gibt es noch einen weiteren Haken: Die 26,85 Euro sind kein dauerhaft fixer Betrag. Das jährliche Serviceentgelt wird anhand der gesetzlichen Aufwertungszahl angepasst. Damit kann die Gebühr auch in den kommenden Jahren weiter steigen. Die Einnahmen fließen in die gesetzliche Krankenversicherung.
Eine neue E-Card gibt es für die jährliche Zahlung übrigens nicht. Die Karte bleibt dieselbe, nur die Kosten dafür steigen. Für viele Pensionisten bedeutet das ab November erstmals eine zusätzliche jährliche Belastung.