Die sogenannte "Conibear"-Falle wurde in den 60ern von Frank Conibear entwickelt und ist prinzipiell in Österreich überall verboten, da ihre Zuverlässigkeit am Tierschutzgedanken weit vorbeimarschiert. Diese Drahtbügelfalle soll den Waschbären, das Wiesel, den Fischotter, die Bisamratte, oder theoretisch auch einen Hund und eine Katze nur beim Durchlaufen durch einen schnellen Genickbruch töten – leider läuft das Wildtier zumeist jedoch nicht schnürdelgerade durch und klemmt sich einfach Gliedmaßen ein, um qualvoll und langsam zu verenden.
„Ein von uns eingeholtes Gutachten belegt, dass Conibear-Fallen wahllos und grausam töten – sie gehören endgültig verboten“Michaela LehnerLeiterin der Stabstelle Recht bei Tierschutz Austria
Der Wolf, der Biber und auch der Fischotter sind in Kärnten offensichtlich wenig beliebt. Denn wieder steht das südliche Bundesland in der Kritik der Tierschützer. So soll es dort zum Einsatz der umstrittenen Conibear-Falle kommen, die manchmal sogar unter Wasser dafür sorgen, dass 50 Fischotter, die im Jahr legal getötet werden dürfen, qualvoll ertrinken, sofern überhaupt ein Fischotter die tödliche Falle auslöst.
Tierschutz Austria kämpft bereits seit 2022 um den Fischotterbestand in Kärnten und stellt die systematische Tötung infrage. So soll ganz Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren im Rahmen der Konvention drohen, wenn weiterhin keine ökologisch und rechtlich vertretbaren Alternativen zur Tötung vorgelegt werden.
„Fischotter sind streng geschützt und spielen eine zentrale Rolle in unseren Gewässern. Österreich sollte ihre Rückkehr feiern – doch in Kärnten werden sie erbarmungslos verfolgt, ohne wissenschaftlich tragfähige Grundlage. Das muss aufhören“Leona FuxBiologin und Artenschutzexpertin, Tierschutz Austria
Das Präsidium der Berner Konvention kritisiert Kärnten für seine aufgestellte Behauptung bezüglich des Erhaltungszustandes der Fischotter in Kärnten. Im Alpenraum, in dem Kärnten liegt, ist der Erhaltungszustand des Fischotters eindeutig ungünstig. Daher könnte die Tötung der Fischotter in Kärnten das Überleben der Art gefährden und sollte daher verboten werden.
Der Fischotter ist sowohl in den österreichischen Gesetzen als auch in der EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) als geschützte Tierart eingetragen. Die FFH-Richtlinie fordert, dass ein günstiger Erhaltungszustand für den heimischen Bestand erreicht bzw. erhalten wird.
Des Weiteren wird Kärnten dazu aufgefordert, den Einsatz von Conibear-Fallen oder anderen nicht-selektiven Mitteln ganzjährig zu verbieten und – wenn tatsächlich nötig – zuerst andere zufriedenstellende Lösungen zu wählen, wie die Vergrämung und den Schutz von Teichen.
Während Kärnten immer wieder dem Tierschutz die kalte Schulter zu zeigen scheint, fällt Burgenland als positives Beispiel auf, denn dort wird auf die Ottertötung verzichtet, weil auf Experten gehört und Präventionsmaßnahmen mit Unterstützung des Landes umgesetzt werden.
"Die Entscheidung der Berner Konvention ist ein starkes Signal für den Otterschutz – und ein klares Nein zur politischen Willkürjagd auf streng geschützte Arten", ergänzt Lehner. "Jetzt liegt es an Kärnten, Verantwortung zu übernehmen."
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