Dieser Vorfall in einem niederösterreichischen Pflegeheim hat für einen jungen Zivildiener teure Folgen. Der 2005 geborene Mann fotografierte zwei pflegebedürftige Frauen ohne deren Wissen und verbreitete die Aufnahmen anschließend über eine Chat-Anwendung. Die Datenschutzbehörde verhängte dafür eine Geldstrafe von 1.200 Euro, berichtet der "Kurier".
Die Aufnahmen entstanden zwischen 1. und 19. Dezember 2025 in einer Betreuungseinrichtung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Der Zivildiener verwendete dafür sein privates Handy. Auf den Fotos waren zwei Frauen in Rollstühlen zu sehen. Auch ihre körperlichen Einschränkungen waren erkennbar. Besonders brisant: Damit gab der junge Mann sensible Informationen über den Gesundheitszustand der Betroffenen preis.
Laut Datenschutzbehörde wurden die Bilder ohne Einwilligung der Frauen aufgenommen und an unbefugte Dritte weitergegeben. Die Behörde kam zum Schluss, dass die Aufnahmen der Bloßstellung der Betroffenen dienten.
Am 19. Dezember 2025 meldeten andere Nutzer der Chat-Anwendung den Vorfall bei der Hilfsorganisation, für die der junge Mann tätig war. Diese informierte wenige Tage später die Datenschutzbehörde.
Der Zivildiener zeigte sich im Verfahren reumütig. Er erklärte, dass ihm der Vorfall leidtue und er keine bösen Absichten gehabt habe. In diesem Moment habe er nicht über die möglichen Folgen nachgedacht. Er habe kranken Menschen immer gerne geholfen und erkenne seinen Fehler an.
Die Datenschutzbehörde ließ diese Erklärung allerdings nicht als Entschuldigung für den Verstoß gelten. Der junge Mann war zur Verschwiegenheit verpflichtet und hatte bereits eine Datenschutzschulung absolviert. Ihm musste daher bewusst sein, dass solche Aufnahmen verboten sind.
Bereits am 20. Jänner 2026 wurde der junge Mann vorzeitig aus dem Zivildienst entlassen. Mit Entscheidung vom 9. Juni 2026 verhängte die Datenschutzbehörde schließlich eine Geldstrafe von 1.200 Euro. Dazu kommen 120 Euro Verfahrenskosten.
Für den Fall, dass die Strafe nicht eingetrieben werden kann, wurden außerdem 66 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe festgesetzt, heißt es. Die Entscheidung ist rechtskräftig.