Es geht um "John Wick"

1.000 € Strafe für Film, den Mann nie gesehen hat

Tausende Internetuser werden derzeit wegen angeblicher Copyright-Verletzungen am Actionfilm "John Wick" abgemahnt – ohne den Film je gesehen zu haben.
Heute Life
03.10.2025, 14:26
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Obwohl Streamingdienste wie Netflix, Canal+ oder Prime Video illegales Filesharing in den Hintergrund gedrängt haben, sind Plattformen wie BitTorrent weiterhin aktiv.

Laut dem Portal "Serienjunkies" werden derzeit tausende Internetnutzer wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen am Actionfilm "John Wick" abgemahnt. Viele der Betroffenen bestreiten jedoch, den Film überhaupt gesehen zu haben.

Besonders drastisch ist der Fall eines 56-Jährigen, der nach eigenen Angaben nie Filesharing betrieben hat – dennoch soll er knapp 1.000 Euro zahlen, weil er den Film angeblich weniger als 30 Sekunden öffentlich verfügbar gemacht habe.

Zur Erklärung: Während beim Streaming Inhalte lediglich über eine App oder den Browser angesehen werden, speichert Filesharing die Dateien auf dem eigenen Gerät und gibt sie gleichzeitig an andere weiter. Grundsätzlich ist Filesharing nicht verboten – rechtliche Probleme entstehen erst dann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke wie Filme, Musik, Hörbücher, E-Books oder Computerspiele verbreitet werden.

Die Kanzleien stützen ihre Vorwürfe in erster Linie auf IP-Adressen. Doch diese Beweismittel gelten als unsicher. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bewertet den eingesetzten Hash-Algorithmus SHA-1 inzwischen als nicht mehr verlässlich. Schon kleine Fehler bei der Erfassung können daher zu falschen Anschuldigungen führen.

Den Abmahnungen liegt häufig eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Wer sie ungeprüft unterschreibt, erkennt den Vorwurf indirekt an und verpflichtet sich zu hohen Vertragsstrafen im Wiederholungsfall. Verbraucherschützer und Medienrechtsanwälte raten deshalb, die Erklärung rechtlich prüfen zu lassen und nur in modifizierter Form abzugeben. Zwar sollten Fristen unbedingt eingehalten werden, doch übereilte Schritte können teuer werden – oft lassen sich die geforderten Summen deutlich reduzieren oder ganz abwehren.

Schon vor zwei Jahren gab es laut Anwalt.de eine ähnliche Abmahnwelle im Zusammenhang mit den John Wick-Filmen. In diesem Jahr ist neben dem Actionfilm mit Keanu Reeves auch der Science-Fiction-Film "Dune 2" betroffen.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 14.10.2025, 09:54, 03.10.2025, 14:26
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