"Bin schockiert"

26-Jähriger nach Amazon-Bestellung verurteilt

Ein Mann bestellte bei Amazon drei Spielzeugrevolver als Requisiten. Weil ihm die Einfuhrbewilligung fehlte, wurde er wegen sogar verurteilt.
14.05.2025, 20:59
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Ein heute 26-jähriger Mann aus dem Kanton Bern bestellte bei Amazon drei Spielzeugrevolver, die laut Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können. Der Mann verfügte nicht über eine Einfuhrbewilligung für die Spielzeugwaffen und die Behörden stellten die Spielzeugrevolver sicher.

Den Irrtum, dass er keine Bewilligung für die Einfuhr braucht, hätte der Mann laut Strafbefehl bei Erkundigung bei den schweizerischen Behörden vermeiden können. Der Mann wurde nun per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt und ist somit vorbestraft.

Verurteilter: "Ich bin schockiert"

"20 Minuten" sprach mit dem Verurteilten. "Wir haben nur Fotorequisiten für unser Unternehmen bestellt", sagt der Mann überrascht. Es seien sehr viele Artikel gewesen, die er für das Unternehmen online bestellte. "Ich bin wirklich davon ausgegangen, dass ich legal bestelle, weil es sich um einen so großen Anbieter wie Amazon handelt."

Fragwürdig findet er auch das Verfahren rund um den Strafbefehl. Man muss innerhalb kurzer Zeit Einsprache erheben, wenn der Strafbefehl per Post kommt, sonst erhält er Gültigkeit und die Person ist rechtskräftig verurteilt. "Ich war längere Zeit im Ausland", so der Mann zu "20 Minuten".

Er habe bis zum Gespräch mit "20 Minuten" gar nicht gewusst, dass er bereits rechtskräftig verurteilt wurde. "Das ist für mich jetzt schon ein Schock", sagt der Mann. Ähnlich aussehende Spielzeugwaffen hätte er auch in der Schweiz bestellen können, weswegen es ihn umso mehr wundere, dass er verurteilt wurde.

Zu bedingter Geldstrafe verurteilt

Der Mann wurde nun wegen der 2023 begangenen Widerhandlung gegen das Waffengesetz durch Verbringen von Waffen in das schweizerische Staatsgebiet ohne Berechtigung per Strafbefehl verurteilt. Laut Staatsanwaltschaft ist er fahrlässig vorgegangen.

Der 26-Jährige wird mit einer bedingten Geldstrafe von fünf Tagessätzen zu je 60 Franken bestraft – insgesamt umgerechnet knapp 320 Euro. Die Strafe wird allerdings erst fällig, falls er innerhalb der nächsten zwei Jahre noch einmal straffällig wird.

Unmittelbar muss er jedoch eine Verbindungsstrafe von 100 Franken und auch 500 Franken an Verfahrensgebühren zahlen. Es werden also umgerechnet fast 640 Euro fällig. Die Verurteilung wird auch im Strafregister eingetragen, allerdings nach Ablauf einer Frist wieder aus dem Register gelöscht.

{title && {title} } red,20 Minuten, {title && {title} } Akt. 14.05.2025, 21:00, 14.05.2025, 20:59
Weitere Storys
Jetzt E-Paper lesen