Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben dieser Tage neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Damit wird die bestehende EU-Richtlinie aus dem Jahr 2025 geändert. Unterm Strich werden Reisende nun besser geschützt, die Regeln verschärft und klarer formuliert.
Eine der Top-Neuerungen betrifft Rückzahlungen. So müssen Konsumenten bei stornierten Pauschalreisen künftig ihr Geld automatisch innerhalb von 14 Tagen zurückbekommen. Damit Reiseveranstalter diese Frist einhalten können, werden auch Hotels, Fluglinien oder andere Anbieter in die Pflicht genommen. Wenn eine Leistung storniert oder nicht erbracht wird, müssen sie das erhaltene Geld innerhalb von sieben Tagen an den Veranstalter zurückzahlen.
Während der Corona-Krise erhielten viele Urlauber Gutscheine statt Geld. Auch für diese Thematik gibt es nun klare Regeln. Veranstalter dürfen zwar Gutscheine anbieten. Die Annahme ist allerdings vollkommen freiwillig und der Urlauber muss sie ausdrücklich akzeptieren.
Neu ist zudem eine Garantie für Gutscheine. Die sind zwar maximal zwölf Monate lang gültig (bei der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung). Werden sie nicht eingelöst, muss der Betrag nach Ablauf der Gültigkeit innerhalb von 14 Tagen automatisch erstattet werden.
Im Fall einer Pleite des Veranstalters sind Konsumenten künftig bessergestellt. Ein erweiterter Insolvenzschutz deckt alle Zahlungen ab, auch Gutscheine und Rückzahlungsansprüche. Zudem muss die Rückreise garantiert werden, wenn sie Teil der Pauschalreise war.
Für die Rückzahlung aus dem Insolvenzschutz sieht die Neufassung klare Fristen vor. So müssen Reisende ihr Geld spätestens innerhalb von sechs Monaten zurückbekommen. In außergewöhnlichen Fällen, etwa wenn besonders viele Anträge gleichzeitig eingehen oder mehrere Länder betroffen sind, darf die Auszahlung bis zu neun Monate dauern.
Bei Beschwerden gelten ebenfalls klar festgelegte Fristen. Reiseveranstalter müssen den Eingang einer Beschwerde ab Umsetzung des Gesetzes innerhalb von sieben Tagen bestätigen und innerhalb von 60 Tagen eine klar begründete Antwort geben.
Weitere Neuerungen betreffen den Rücktritt von Pauschalreisen bei "außergewöhnlichen Umständen" wie Sicherheitsproblemen, Naturkatastrophen oder Gesundheitsgefahren. Laut Neufassung können Reisende den Urlaub nicht nur bei Ärger am Ziel oder in dessen unmittelbarer Nähe kostenlos stornieren. Auch wenn die Anreise unsicher oder unmöglich wird, etwa wegen Problemen am Abreiseort bzw. auf der Strecke, ist nun ein Gratis-Rücktritt möglich.
Geschichte sind "verbundene Reiseleistungen". Diese Kategorie wird komplett gestrichen, weil sie als zu kompliziert gilt und Reisenden in der Praxis kaum greifbare Vorteile bot. Im Gegenzug wird die Definition von Pauschalreisen weiter gesteckt.
Verschärft wird die Informationspflicht, damit Urlauber schon vor der Buchung klar verstehen, welche Art von Reise sie tatsächlich kaufen. Dazu müssen Anbieter deutlich sagen, ob es sich um eine Pauschalreise handelt oder um einzelne Leistungen wie Flug oder Hotel.
Das ist wichtig, weil nur Pauschalreisen rundum abgesichert sind. In besonderen Fällen können Einzelleistungen laut der überarbeiteten Richtlinie sogar rechtlich als Pauschalreise behandelt werden, wenn der Veranstalter nicht korrekt informiert.
Die fast einstimmige Entscheidung des EU-Parlaments ist zwar ein wichtiger Schritt in eine für Konsumenten richtige Richtung, allerdings gelten die Regeln nicht ab sofort. Länder haben nun 28 Monate Zeit, ihre nationalen Gesetze der Richtlinie entsprechend anzupassen. Bis zur tatsächlichen Anwendung dürfen maximal 34 Monate vergehen.