Null Toleranz

Alkohol, Seife – Mallorca verschärft Strafen für Touris

Die Hauptstadt der Urlaubsinsel Mallorca hat neue Benimmregeln erlassen. Wer dagegen verstößt, wird knallhart zur Kasse gebeten.
Heute Life
25.06.2025, 13:10
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Urlauber auf Mallorca sollten in diesem Sommer besonders gut aufpassen: Die Inselregierung hat einen neuen Strafenkatalog verabschiedet, der das Verhalten von Touristen und Einheimischen regelt. Die in der Boletín Oficial de las Illes Balears (BOIB) aufgelisteten Benimmregeln gelten für das gesamte Stadtgebiet von Palma.

Im Fokus der langen Liste stehen Sauberkeit, Umweltschutz, den Schutz der Menschenwürde, Lärmschutz, Verkehrsregelungen und das Verhalten in öffentlichen Bereichen.

Kein Pardon

Mit der Verschärfung der Strafen soll ein zivilisiertes Miteinander sichergestellt werden, berichtet die "Mallorca-Zeitung". Hintergrund sind dabei die nach wie vor zunehmenden Probleme mit Party-Exzessen und Massentourismus vor allem an der Playa de Palma.

Um dem entgegenzuwirken, wurden die Verstöße in drei Kategorien unterteilt: leichte, schwere und sehr schwere Vergehen – und entsprechend, gestaffelte Geldstrafen festgelegt. Nachsicht, Ausnahmen oder Verwarnungen soll es keine geben.

Leicht bis sehr schwer - das sind die Vergehen

Unter leichte Verstöße fallen die Verwendung von Seife in öffentlichen Duschen, Einkäufe bei illegalen Straßenhändlern, Nacktheit an nicht erlaubten Orten oder Alkoholkonsum auf öffentlichen Straßen. Hier können bis zu 750 Euro fällig werden. Schwere Verstöße, wie das Baden bei roter Flagge, "Balconing", wildes Campen oder das Liegenlassen von Müll, ziehen Strafen von bis zu 1.500 Euro nach sich. Für sehr schwere Vergehen wie diskriminierendes Verhalten oder für stark störenden Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit sind Bußgelder von bis zu 3.000 Euro vorgesehen.

Klassifizierung der Sanktionen

Leichter Verstoß:

– Mindeststrafe: bis 450 €

– Mittlere Strafe: 450,01 bis 600 €

– Höchststrafe: 600,01 bis 750 €

Schwerer Verstoß:

– Mindeststrafe: 750,01 bis 1.000 €

– Mittlere Strafe: 1.000,01 bis 1.250 €

– Höchststrafe: 1.250,01 bis 1.500 €

Sehr schwerer Verstoß:

– Mindeststrafe: 1.500,01 bis 2.000 €

– Mittlere Strafe: 2.000,01 bis 2.500 €

– Höchststrafe: 2.500,01 bis 3.000 €

Die genaue Höhe der Strafen hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab: Ob der Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde, wie groß der entstandene Schaden ist oder ob es sich um eine Wiederholung innerhalb eines Jahres handelt. Jedoch auch, ob der Täter einen Vorteil erlangte und welche sozialen oder ökologischen Auswirkungen die Tat hat. Eine schnelle Schadenswiedergutmachung soll sich strafmildernd auswirken.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 25.06.2025, 16:09, 25.06.2025, 13:10