Schwerer Fall von sogenanntem Cyber-Grooming in Wien: Ein 47-Jähriger soll zwischen Mai und Dezember 2024 insgesamt drei Mädchen (damals 12 und 13 Jahre alt) online kontaktiert und dann zur Aufnahme von sexuellen Handlungen gedrängt haben.
Wie der ORF berichtet, muss sich der Mann am kommenden Mittwoch (10. Juni) vor einem Schöffensenat im Wiener Straflandesgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Besitz und Verbreitung von bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial und versuchte geschlechtliche Nötigung verantworten.
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Der 47-Jährige suchte in den sozialen Medien nach seinen Opfern – überwiegend auf Instagram. Sobald die Mädchen einen öffentlichen Live-Stream starteten, nahm der Mann Kontakt auf. Dabei gab er sich als 13-jähriges Mädchen aus.
Durch regelmäßige Chats bauten die Mädchen Vertrauen zu ihm auf, das nützte der Mann aus: Er brachte sie insgesamt 40 Mal dazu, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen und diese mit der Handykamera aufzunehmen. Die Mädchen schickten ihm die Videos dann zu.
Der Angeklagte ging sogar noch weiter: Er forderte von der 13-Jährigen die Beziehung zu einem 12-jährigen Mädchen. Die beiden sollten dann gemeinsames Material aufnehmen. In weiteren neun Fällen soll der Mann gegenüber einer Zwölfjährigen schwere Übergriffe gesetzt haben, ohne dass daran eine weitere Person beteiligt war. Das dritte Opfer war zu den Tatzeitpunkten ebenfalls erst zwölf, mindestens zwölf Mal soll dieses Mädchen missbraucht worden sein.
Der 47-Jährige setzte die Mädchen massiv unter Druck, als sie sich weigerten, ihm weiteres Material zur Verfügung zu stellen. Er drohte sogar, die Aufnahmen den Familien zu schicken. Ende Juni 2025 wurde er schließlich ausgeforscht und festgenommen, er befindet sich seitdem in U-Haft.
Bei einer Hausdurchsuchung wurden verschiedene Datenträger sichergestellt, auf denen sich tausende Dateien mit bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial fanden. Ein Teil davon stammt aus dem Darknet – er schickte dieses auch an andere Pädophile weiter.
Der Angeklagte weist bereits eine Vorstrafe wegen Besitzes von bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial auf. Ein psychiatrisches Gutachten kommt zum Schluss, dass bei dem Mann eine "verfestigte pädosexuelle Deviation" vorliegt, die als "schwerwiegende und nachhaltige psychische" Störung eingestuft wird.
Dem Angeklagten drohen bis zu zehn Jahre Haft. Da dem Gutachten zufolge von ihm eine Gefahr ausgeht, dass er nach seiner Haft weitere Taten setzt, wird die Unterbringung im sogenannten Maßnahmenvollzug (forensisch-therapeutisches Zentrum) empfohlen.