Die Ermittlungen gegen einen ehemaligen steirischen Neos-Politiker nehmen eine neue Wendung. Nun soll ein Gutachten klären, ob ein mutmaßliches Opfer durch die Vorfälle dauerhafte psychische Schäden erlitten hat – das könnte den Strafrahmen massiv erhöhen.
Der Mann hatte bis vor wenigen Monaten mehrere hochrangige Funktionen als Landesbediensteter und Politiker inne. Er hat diese verloren, nachdem schwere Vorwürfe öffentlich gemacht wurden. Demnach soll der Steirer im Sommer 2021 über eine Online-Plattform Kontakt zu einem jungen Mädchen aufgenommen und ein Treffen in einer Wohnung in der Grazer Innenstadt organisiert haben – "Heute" berichtete.
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Laut Ermittlungen soll es dort zu sexuellen Handlungen gekommen sein. Das Mädchen habe dem Beschuldigten zuvor gesagt, dass sie erst 13 Jahre alt sei. Dennoch soll er die Handlungen fortgesetzt haben. Nach dem Treffen soll der Mann Geld bei einem Bankomaten behoben und dem Mädchen gegeben haben. Über diese Abhebung sollen Ermittler schließlich auf seine Spur gekommen sein.
Bei ihrer Einvernahme schilderte die Jugendliche laut Bericht, sie habe am ganzen Körper gezittert. Lange Zeit habe sie psychisch nicht darüber sprechen können. In weiterer Folge kam es zu einer Hausdurchsuchung. Dabei wurden Datenträger sichergestellt und Chatverläufe ausgewertet.
Nun hat die Staatsanwaltschaft Graz weitere Ermittlungen veranlasst. Die Anklagebehörde ermittelt wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger und hat dazu einen Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft übermittelt. Im Zuge dessen wurde laut Staatsanwaltschaft ein weiterer Sachverständiger eingeschaltet.
"Von der Staatsanwaltschaft Graz wurde zur umfassenden und abschließenden Abklärung des Sachverhaltes ein weiteres Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Dieses liegt noch nicht vor", bestätigt Christian Kroschl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, gegenüber der "Steirerkrone":
Weitere Details wurden von den Ermittlern nicht bekanntgegeben. Laut Informationen der "Krone" soll es sich jedoch um ein psychiatrisches Gutachten handeln. Dabei soll geprüft werden, ob das mutmaßliche Opfer durch die Vorfälle dauerhafte psychische Schäden erlitten hat.
Sollte das Gutachten zu diesem Schluss kommen, hätte das massive Auswirkungen auf das Strafmaß. Der Strafrahmen würde sich in diesem Fall von bisher ein bis zehn Jahren auf fünf bis 15 Jahre Haft erhöhen. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.