Nach dem Urteil zu falsch berechnetem Arbeitslosengeld sollen Betroffene ihr Geld rasch zurückbekommen. Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) deutete am Dienstag im Sozialausschuss des Nationalrats eine Auszahlung ohne Antrag an. Wer zusätzlich Sozialhilfe bezogen hat, könnte von der Nachzahlung allerdings wenig haben.
Die Nachzahlung von zu niedrig berechnetem Arbeitslosengeld stand am Dienstag im Mittelpunkt einer Aussprache im Sozialausschuss des Nationalrats. Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) kündigte an, dass die Betroffenen ihr Geld möglichst rasch und ohne eigenen Antrag erhalten sollen. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) müssen die einzelnen Fälle nun überprüft werden. Nachgezahlt wird für einen Zeitraum von drei Jahren.
Grund für die fehlerhafte Berechnung ist laut Schumann eine unklare gesetzliche Regelung aus dem Jahr 2008. Der VwGH hatte im Sommer entschieden, dass das Arbeitslosengeld auf dieser Grundlage nicht korrekt berechnet worden war. Die Ministerin betonte, dass das Geld den Betroffenen zustehe. Die Nachzahlungen sollen aus variablen Budgetmitteln finanziert werden und damit nicht zulasten der Förderungen des AMS gehen.
Für Arbeitslose, die zusätzlich Sozialhilfe erhalten haben, könnte die Rückzahlung allerdings zum Nullsummenspiel werden. Denn die Länder könnten gleichzeitig zu viel ausbezahlte Sozialhilfe zurückfordern. Schumann hofft deshalb, dass Nachzahlung und Rückforderung miteinander abgestimmt werden können. Garantieren könne sie das aber nicht für alle Bundesländer.
Auch die Frage, warum keine Rückstellungen für die möglichen Nachzahlungen gebildet wurden, wurde im Ausschuss diskutiert. Schumann erklärte, der Ausgang des Verfahrens sei nicht absehbar gewesen, weil das AMS zuvor bereits in dem Rechtsstreit gewonnen habe. Bei ihrem Amtsantritt sei sie ressortintern über das laufende Verfahren informiert worden. Nun müsse jedenfalls auch das Gesetz repariert werden.
Die FPÖ erneuerte ihre Forderung nach einer Ablöse von AMS-Chef Johannes Kopf. Abgeordnete Dagmar Belakowitsch fragte, wann die Ministerin von den drohenden Zahlungen erfahren habe. Ihre Fraktionskollegin Andrea Michaela Schartel befürchtet, dass die bisher kolportierten 135 Millionen Euro nicht ausreichen könnten. Schumann wies die Rücktrittsforderung zurück und stellte sich hinter Kopf. Das AMS leiste gute Arbeit, sagte sie.
Ein weiteres großes Thema war die geplante Reform der Sozialhilfe. Schumann bezeichnete den Entwurf als solides und gut handhabbares Gesetz. Die neue Integrationsphase für anerkannte Flüchtlinge soll nach Angaben des Ressorts Einsparungen von rund 200 Millionen Euro jährlich für die Länder ermöglichen.
Asylberechtigte sollen in den ersten vier Monaten insbesondere Sprach- und Wertekurse besuchen. In dieser Zeit erhalten sie zunächst 70 Prozent des Ausgangsbetrags. Zusätzlich sollen ihre Fähigkeiten und beruflichen Möglichkeiten erfasst werden. Wer die vorgesehenen Kurse nicht annimmt, muss mit Sanktionen bis hin zum Entzug der Sozialhilfe rechnen. Eine Verlängerung der Integrationsphase, wenn nicht genügend Kurse angeboten werden, ist laut Schumann nicht vorgesehen.
Verbesserungen soll es für Menschen mit Behinderungen geben. Kinder müssen künftig etwa nicht mehr zuerst ihre Eltern auf Unterhalt klagen, um Sozialhilfe beziehen zu können. Auch gelockerte Anrechnungsbestimmungen sollen Betroffenen zugutekommen.
Im Pflegebereich verwies Schumann auf 100 Millionen Euro, die der Bund für den Ausbau mobiler Dienste bereitstellen will. Die Mittel sollen nach dem Bevölkerungsschlüssel an die Bundesländer gehen. Ein Teil ist für innovative Projekte vorgesehen. Abgeordnete von ÖVP und Grünen pochten darauf, dass das Geld tatsächlich bei den Pflegeangeboten vor Ort ankommt und nicht zur Deckung anderer Budgetlücken verwendet wird.
Auch die Finanzierung des Insolvenz-Entgeltfonds sorgte für Diskussionen. Schumann bestätigte, dass der Fonds wieder aufgefüllt werden müsse, wenn er nicht mehr ausreichend liquide sei. Dafür sieht das Gesetz eine Erhöhung der Beiträge vor. Die Regierung verhandle derzeit über eine Lösung, die auch die Belastung der Wirtschaft berücksichtigen solle. In den kommenden Wochen werde man eine Einigung finden, zeigte sich die Ministerin zuversichtlich.
Schumann berichtete außerdem, dass seit der Abschaffung der Zuverdienstmöglichkeit zum Arbeitslosengeld mehr als 10.000 Betroffene wieder eine Beschäftigung aufgenommen hätten. Rund 4.000 davon seien zu jenem Unternehmen zurückgekehrt, bei dem sie zuvor geringfügig beschäftigt gewesen waren.
Die Ministerin führte die schwierige Lage am Arbeitsmarkt vor allem auf geopolitische Probleme zurück. Das AMS könne Menschen vermitteln, aber selbst keine Arbeitsplätze schaffen. Für ältere Arbeitslose hält Schumann ein Bonus-Malus-System für Unternehmen für sinnvoll. Dieses steht allerdings nicht im Arbeitsprogramm der Koalition. Auch die Aktion 55+ soll weitergeführt werden.
Bei der Teilpension fällt die bisherige Bilanz laut Schumann verhalten aus: Bis August gab es im ASVG-Bereich erst 174 Zuerkennungen. Die Pensionsausgaben dürften heuer außerdem über dem ursprünglichen Budgetvoranschlag liegen, weil die Auszahlungen höher und die Beitragseinnahmen etwas niedriger ausfallen als erwartet.
Im Sozialausschuss wurde auch der Kontrollbericht der Finanzpolizei für 2025 behandelt. Die Behörde überprüfte 1.327 ausländische Betriebe, die Arbeitskräfte nach Österreich entsandt oder überlassen hatten. Insgesamt wurden 3.691 Beschäftigte kontrolliert. Bei 274 Personen, also 7,4 Prozent, gab es Hinweise auf mögliche Unterentlohnung.
Wegen fehlender Lohnunterlagen stellte die Finanzpolizei zudem 433 Strafanträge. Die beantragten Geldstrafen beliefen sich auf insgesamt 5,37 Millionen Euro. Das Finanzministerium arbeitet laut einem Vertreter des Ressorts bereits an einem dritten Betrugsbekämpfungspaket. Dabei soll unter anderem der Austausch und die Verknüpfung von Daten eine größere Rolle spielen.